Die Umsatzabstimmung ist in der Schweiz eine gesetzliche Verpflichtung
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erstellung und Einreichung der periodischen MwSt.-Abrechnungen in der Verantwortung des Steuerpflichtigen liegt.
Alle für diese Verantwortung notwendigen Abrechnungen sind auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (nachfolgend: ESTV) (www.estv.admin.ch) verfügbar.
- die offiziellen Formulare für periodische MwSt.-Abrechnungen (orange)
- die Berichtigungsabrechnung (grün), die die ursprünglich eingereichte fehlerhafte Abrechnung ersetzt
- die jährliche Abstimmungsabrechnung (blau), die nur die festgestellten Differenzen zu den eingereichten Abrechnungen enthält
Im Falle einer MwSt.-Prüfung kann der Prüfer auch verlangen, unser jährliches Abstimmungsdokument (jährliche Abstimmung) einzusehen, das überprüft, ob unsere endgültigen Jahresabschlüsse mit den über unsere eingereichten Abrechnungen deklarierten Werten übereinstimmen (Einnahmen und Erträge sowie die Vorsteuer). Diese Abstimmung kann eine lange und komplexe Arbeit darstellen. Tatsächlich muss sie alle Umsätze umfassen und nicht nur die in der Schweiz steuerbaren Gegenleistungen.
Sie erfordert eine gute Organisation, die ESTV bietet kein Beispiel an, der Buchhalter muss daher seine eigene Methode finden und prüfen, welche Werkzeuge ihm zur Erleichterung seiner Arbeit zur Verfügung stehen, insbesondere durch seine Buchhaltungssoftware.
Im Falle festgestellter Differenzen müssen diese innerhalb von 180 Tagen mithilfe der blauen Abrechnung (oben erwähnt) gemeldet werden.
Es darf nicht vergessen werden, Einnahmen zu berücksichtigen, die andere Buchhaltungsarten als Erträge beeinflussen können, insbesondere Verkäufe von Anlagevermögen oder die Weiterverrechnung von Kosten (die möglicherweise auf der Habenseite der Aufwandskonten verbucht wurden).
Es kommt auch häufig vor, bei der Konfiguration unseres Buchhaltungssystems zu vergessen, einen MwSt.-Code für eine steuerbare Leistung anzugeben; diese würde daher mit den automatischen MwSt.-Abrechnungsfunktionen, die die meisten Systeme heute bieten, unbemerkt bleiben.
Ebenso müssen auch die Überprüfungen der korrekten Vorsteuerabzugsfähigkeit durchgeführt werden, zum Beispiel bei Investitionen oder außergewöhnlichen Aufwendungen.
Im Falle einer MwSt.-Prüfung wird der Steuerpflichtige in der Regel telefonisch informiert, danach folgt eine schriftliche Mitteilung zur Bestätigung des Besuchs des Prüfers in Ihren Räumlichkeiten. Alle Ihre Buchhaltungsunterlagen müssen einsehbar sein (Papier und Systemzugang).
Nach Abschluss der Prüfarbeiten werden die Feststellungen des Prüfers mit Ihnen besprochen und ein Bericht wird erstellt.
MwSt.-Abrechnung ausfüllen
Um zu lernen, wie man eine MwSt.-Abrechnung ausfüllt, schlagen wir Ihnen vor, ein Video anzusehen, das von unserem Ausbildungsinstitut BetterStudy kostenlos zur Verfügung gestellt wird: