Ziel: Definition der Erfassung von Erträgen, wenn das Unternehmen Güter und Dienstleistungen überträgt.
Ausnahmen
- Leasingvertrag (IFRS 16), jedoch sind immaterielle Lizenzverträge vonseiten des Leasinggebers durchaus Teil dieses Standards.
- Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte nach (IFRS 9), (IFRS 10), (IFRS 11), (IAS 27), (IAS 28)
- Versicherungsverträge nach (IFRS 17)
- Zahlungsunwirksamer Austausch zwischen zwei Unternehmen in derselben Branche, deren Ziel es ist, Artikel von ähnlichem Wert an verschiedenen Orten auszutauschen (Handelsgesellschaft).
Die Bestandteile eines Vertrags:
1) Identifikation eines Vertrags:
- Ein schriftlicher oder mündlicher Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien in Übereinstimmung mit den Gesetzen/Praktiken des jeweiligen Landes.
- Wirtschaftliche Substanz
- Ein Vertrag besteht nicht, wenn eine der Parteien das Recht hat, den Vertrag ohne Entschädigung der anderen Partei zu beenden.
Beispiel 1:
Unternehmen A bestellt wie üblich 50 Stück Uhren bei seinem Lieferanten Unternehmen B per Telefon.
Lösung: Es handelt sich um einen mündlichen Vertrag zwischen den zwei Parteien gemäß der Geschäftspraxis. Es besteht also ein Vertrag.
2) Identifikation der in den Vertrag übertragenen Leistung/Dienstleistung:
- Unterscheidung nach Gütern oder Dienstleistungen (Bundle)
- Der Kunde kann das Gut oder die Dienstleistung für sich oder mithilfe anderer bereitgestellter Ressourcen nutzen
- Das Gut oder die Dienstleistung werden im Vertrag explizit oder „implizit nach Gewohnheitsrecht“ dargestellt.
- Existenz einer in der Leistung enthaltenen oder zusätzlichen Garantie
- Rückgaberecht
Beispiel 2:
Die Firma A AG hat ein Angebot für ein Möbelstück zu 2000 CHF. Die Stühle werden als kostenlose Zugabe angeboten.
Der Katalogwert beträgt CHF 2000 für das Möbelstück und CHF 500 für einen Stuhl.
Hinzu kommt ein einmonatiges Rückgaberecht, wenn der Kunde nicht zufrieden ist, und eine einjährige Garantie auf Möbelstück und Stühle.
Lösung: Wir können also 4 verschiedene Leistungen/Dienstleistungen in diesem Vertrag ermitteln:
– Möbel (Warenlieferung)
– Stühle (Warenlieferung)
– Ein Jahr Garantie
– Rückgaberecht
3) Ermittelung des Transaktionspreises:
Dies entspricht der „Vergütung“, die der Verkäufer während der Vertragslaufzeit vom Käufer als Gegenleistung für die Leistungen erhält.
- Feste Posten
- Variable Beträge (Strafen, Rabatte usw.) je nach rechnerischer Erwartung. Eine Bewertung muss jedes Jahr erfolgen
- Bei Rabatten wird der Rabatt im Falle eines „gebündelten“ Verkaufs grundsätzlich jeder Leistung zugeordnet, es sei denn, der Rabatt kann einer Leistung direkt zugeordnet werden (IFRS 15.82).
- Unkosten aus dem „Rückgaberecht“
- Zahlung in Form von Sachleistungen
- Das Vorhandensein einer wesentlichen Finanzierungskomponente
- Differenz zwischen dem Barpreis und dem in der Zukunft gezahlten Preis
- +1 Jahr
- Wenn sich die finanzielle Situation eines Kunden verschlechtert, muss der Verkäufer eventuell abwägen, ob die Eintreibung noch durchführbar ist.
Beispiel 2.1. Fortsetzung Beispiel 2.0 Transaktionspreis (oben).
Der Preis für die Transaktion beträgt CHF 2000
4) Zuweisung des Verkaufspreises an die Leistung:
- Zuweisung des Gesamtverkaufspreises an jede einzelne Leistung unter Berücksichtigung eventueller Rabatte, Bundle-Verkäufe, Garantien usw. Die in 3) ermittelte Gesamtleistung wird jeder in 2) ermittelten Leistung zugewiesen, und zwar nach:
- Listenpreis pro Einzelleistung
- Bereinigter Marktpreis für ein anderes ähnliches Gut
- Kosten + Marge der Leistungen
- Residualwertansatz
Beispiel 2.3 (Fortsetzung von Beispiel 2 und 2.1 oben)
a) Zuordnung des Rabattbetrags:
Der Rabatt wird gleichmäßig zwischen dem Möbelstück und den Stühlen verteilt.
b) Zuordnung der Retouren:
Das Unternehmen verkauft Möbel/Stühle für CHF 2000 mit 30-tägigem Rückgaberecht, die Selbstkosten betragen CHF 1000 und man schätzt die Retouren gemäss statistischer Erhebung auf 10 %. Man realisiert nur die Verkäufe, die nicht retourniert werden, als Erträge und korrigiert die Waren-/Dienstleistungskosten, indem man einen Vermögenswert ansetzt.
N-0
Soll Aktiv Rückgaberecht (Aktiv): 1000*10 % = 100
Soll Belastung Waren (PP): 1000*90 % = 900
Haben Inventar (Aktiv): 1000
Soll Kasse: 2000
Haben Passiv Rückgaberecht (Passiv): 2000*10 % = 200
Haben Ertrag Warenverkauf (PP) 2000*90 % = 1800
c) Zuordnung der Garantie
Unterscheidung von zwei Gruppen:
- Versicherung: Der Käufer hat die Option, eine Versicherung für den Artikel/die Dienstleistung zu erwerben = Verbindlichkeiten „Versicherungen“ nach IFRS 15 .
- Dienstleistungen: Der Käufer hat nicht die Option, eine Versicherung für den Artikel/die Dienstleistung zu erwerben = IAS 37 Rückstellung
Beispiel 3: Der Käufer erwirbt eine Maschine im Wert von 50 000 bar mit einer einjährigen Garantie, wobei die Rückgabequote im ersten Jahr auf 5 % geschätzt wird. Der Käufer hat die Möglichkeit, eine Versicherung beim Verkäufer abzuschließen, um die Garantie von einem Jahr auf zwei Jahre (d. h. ein zusätzliches Jahr) für 5000 zu verlängern.
- Die eingeschlossene Garantie „Service“ wird gemäß IAS 37 bilanziert.
Kasse an Erlöse 50 000
Kosten Garantie an Rückstellung Garantie 2500 (50 000*5 % gemäss IAS 37)
- Die Garantie „Versicherung“ wird als Verbindlichkeit verbucht
Kasse an Verbindlichkeit Garantie „Versicherung“ 5000
5) Ermittelung des Verkaufspreises:
a) Sobald der Käufer die Kontrolle über die Leistung übernommen hat, kann der Verkäufer die mit der Leistung verbundenen Erlöse realisieren.
- Kontrolle wird dadurch definiert, dass der Käufer die Entscheidungen über den Vermögenswert treffen kann und den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögenswert erhält. ACHTUNG, entspricht nicht vollständig dem Prinzip der Übertragung von Risiken und Nutzen … Beispiel IFRS 15.33:
- Nutzung von Vermögenswerten oder Dienstleistungen
- Verwendung eines Vermögenswerts zur Verbesserung des Werts anderer Vermögenswerte
- Verwendung von Vermögenswerten zur Rückzahlung von Schulden oder zur Senkung von Finanzkosten
- Verkauf oder Tausch des Vermögenswerts
- Verpfändung von Vermögenswerten
- Halten von Vermögenswerten
Beispiel 2.4 (Fortsetzung von 2.3): Die Anerkennung der Einkünfte des Verkäufers erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung der Möbelstücke an den Käufer ohne besondere Verkaufsbedingungen.
b) Zeitabhängig: Wenn die Leistung langfristig erbracht wird (häufig Dienstleistungsunternehmen und Lieferung von Waren auf Kundenwunsch), muss eines der drei Kriterien erfüllt sein, um den Umsatz langfristig zu erzielen IFRS 15.35:
I. Empfang und Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile durch den Käufer (Beispiel: Internetabonnement) .
II. Der Verkäufer schafft oder erhöht einen Vermögenswert, bei dem die Kontrolle nach und nach übertragen wird (Beispiel: laufende Arbeiten für eine Immobilienentwicklung für mehrere Gebäude, die nach und nach an den Kunden übergeben werden) .
III. Die Leistung des Verkäufers hat keine anderweitige Verwendungsmöglichkeit für ihn und er hat einen Anspruch auf Bezahlung seiner Leistung (Beispiel: Bauvertrag für eine Schiffswerft).
c) Zu einem Zeitpunkt: Wenn der Verkäufer eine alternative Nutzung beibehält, wird der Ertrag bei Übergabe der Leistung realisiert: IFRS 15.38. Die folgenden Elemente sind zu gewichten und zu bewerten, wenn die Leistung erbracht wird:
– Recht auf Zahlung in der Zukunft
– Der Käufer hat das Eigentumsrecht an dem Vermögenswert
– Die Risiken und Gewinne gehen auf den Käufer über
– Der Käufer hat den Vermögenswert angenommen
– Der Vermögenswert wurde physisch übertragen
Beispiel 3: Die A AG besitzt ein Renditeobjekt, für das sie mit der B AG einen Vertrag über den Verkauf auf Zeit in fünf Jahren abgeschlossen hat. Die Übertragung des Eigentums, der Risiken und Gewinne und der Kontrolle über den Vermögenswert wird also in 5 Jahren erfolgen … Der Verkauf ist daher nicht zu verbuchen.
ACHTUNG: IAS 2/IAS 16,38 & 40 verweisen auf IFRS 15, um den Zeitpunkt des Kontrollübertrages festzulegen.
6) Kosten für einen Vertrag:
Die Kosten für den Abschluss eines neuen Vertrages müssen aktiviert und über die Laufzeit des Vertrages (unter Berücksichtigung möglicher Vertragsverlängerungen) abgeschrieben werden. Ausschließlich Kosten, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag mit dem Kunden nicht abgeschlossen worden wäre, und über die Erträge aus diesem Vertrag einforderbar sind.
IFRS 15.95:
Waren und Dienstleistungen sind Güter, die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkauft werden, die Kosten der Verträge werden je nach Art des Vermögenswerts gemäß IAS 2, IAS 16; IAS 40 verbucht, die anschließende Verbuchung erfolgt gemäß IAS 2,16 oder 40. Sie müssen jedoch die folgenden drei Kriterien erfüllen:
– Die Kosten sind an einen Vertrag gebunden
– Die Kosten sind nötig, um die Bedingungen des Vertrags zu erfüllen.
-Die Kosten können in der Zukunft durch die Einnahmen aus dem Vertrag gedeckt werden.
Beispiel 4: Direkter Materialaufwand, variable AV, indirekter variabler Aufwand
Nicht enthalten sind: Verwaltungskosten, Abfallmaterial 7 Sebastian BEROS
Input/Output-Methode:
– Input: Nach den „Input“-Einheiten im Beispielprojekt:
- Maschinenstunden
- Arbeitsstunden
- Gesamtkosten des Projekts
– Output: Nach dem „Ergebnis“ des Beispielprojekts:
- Milestone (Anzahl der fertiggestellten Stockwerke bei einem Gebäudebau)
Wenn nicht bestimmbar, erzielt das Unternehmen das kostendeckende Einkommen.
Beispiel 5: Projekt zum Bau einer Fabrik im Auftrag eines Kunden im Wert von CHF 5 000 000. Aufgrund der mangelnden Erfahrung des Teams können die Kosten nicht zuverlässig gemessen werden (in der Praxis selten) … Der Bau dauert 2 Jahre und ist mit 4 000 000 im Jahr 2016 und 1 000 000 im Jahr 2017 zu bezahlen. Die Kosten betragen 3 000 000 im Jahr 2016 und 1 500 000 im Jahr 2017:
2016 :
Aufwand Projekt Kasse: 3 000 000
Kasse an Verbindlichkeiten Dienstleisungen: 4 000 000
Verbindlichkeiten Dienstleistungen an Erlöse Projekt: 3 000 000
2017 :
Aufwand Projekt an Kasse: 1 500 000
Kasse an Verbindlichkeiten Dienstleisungen: 1 000 000
Verbindlichkeiten Dienstleistungen an Erlöse: 2 000 000
Beispiel 6: Ein Werftprojekt, das nach der „Input-Methode“ entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten bewertet wird (wobei es sich um einen Durchschnitt der Arbeitsstunden/Maschinenstunden handelt).
Leistung: 100 000 000
Zahlbar: in 2 Tranchen von 50 000 000 (in 2016 und 2017)
Arbeitskosten:
2016: 40 000 000 (budgetierte Vollkosten für 2016–2017)
2017: 45 000 000 (Gesamtkosten 2016–2017 des Projekts)
Fortschritt der Arbeiten:
2016 :40%
2017 :100%
Zahlung der Unkosten:
2016 : 25’000’000
2017 : 20’000’000
2016 :
Bank (Aktiva) an Erhaltene Erträge im Voraus (Passiva) 10 000 000
Bank (Aktiva) an Erträge aus Dienstleistungen (PP) 40 000 000 (10 000 000*40 %)
Dienstleistungsaufwand (PP) an Bank (Aktiva) 16 000 000 (40 000 000*40 %)
Angefangene Arbeiten (Aktiva) an Bank (Aktiva) 9 000 000 (25 000 000–16 000 000)
2017 :
Bank (Aktiva) an Erträge aus Dienstleistungen (PP) 50 000 000
Im Voraus erhaltene Erträge (Passiva) an Erträge aus Dienstleistungen (PP) 10 000 000
Aufwand für Dienstleistungen (PP) an Angefangene Arbeiten (Aktiva) 9 000 000
Dienstleistungsaufwand (PP) an Bank (Aktiva) 20 000 000
7) Sonderfälle:
7.1) Unantastbarer Kaufvertrag
– Für Lizenzgeber (Leasinggeber) nicht IFRS 16, sondern diesen Standard für Verträge über geistiges Eigentum nach IFRS 15.B52 verwenden
– Für Lizenznehmer (Mieter) siehe IAS 38 (IAS 38.6)
Siehe Artikel zu IAS 38 vs. IFRS 15 vs. IFRS 16 über Leasingverträge für immaterielle Vermögenswerte.
7.2) Option/Verpflichtung zum Kauf
Bei einem Verkauf eines Vermögenswertes, bei dem der Verkäufer anschließend eine Kaufverpflichtung (z. B. Forward) oder eine Rückkaufoption (z. B. Call-Option) hat, wird der Vertrag nach folgendem Standard bewertet:
– Wenn die künftige Kaufverpflichtung zu einem „günstigen“ Preis oder wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Kaufoption zu einem „günstigen“ Preis ausgeübt wird = IFRS 16 Leasing
– Wenn die zukünftige Kaufverpflichtung einen „ungünstigen“ Preis haben wird, handelt es sich nur um eine Transaktion mit einer Finanzierungskomponente (die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Kaufpreis ist ein Finanzierungsaufwand).
8) Ein neuer Vertrag impliziert:
Zwei Situationen:
– Erhöhung der Bestellmengen, die „gesondert“ sein müssen
– Erhöhung des Gesamtpreises der Leistung (unter Berücksichtigung eines möglichen Mengenrabatts)
- Neuer Vertrag
- Wenn nein, Vertragsänderung
Beispiel 7:
Käufer A hat bei Verkäufer B am 01.01.2016 1000 Glühbirnen zu CHF 1 bestellt, d. h. CHF 1000 gemäß Bestellschein.
Am 1.02.2016 bestellt Käufer A 2000 Glühbirnen zu CHF 0.90 und erhält somit einen Rabatt von CHF 0.10 pro Stück.
Es handelt sich um einen neuen Vertrag, da die Waren gesondert sind (es handelt sich um gesonderte Waren, da sie im ersten Vertrag gesondert aufgeführt sind und gesondert verwendet werden können) & der Preis für die Leistung ist nach einem abgestuften Tarif.
Der Verkäufer erzielt also CHF 1000 Erlöse für die erste Bestellung vom 01.01.2016 und 1800 für die Bestellung vom 01.02.2016.
Erster Vertrag für 1000 Glühbirnen zweiter Vertrag für 2000 Glühbirnen.
Beispiel 8:
Käufer A hat bei Verkäufer B 1000 Glühbirnen zu CHF 1 per 01.01.2016 bestellt, d. h. CHF 1000 gemäß Bestellschein. Am 01.02.2016 ändert der Käufer seine ursprüngliche Bestellung, um ein hochwertigeres Glühfadenmaterial für 1,10 pro Stück zu erhalten.
Es handelt sich um eine Vertragsänderung, es gibt keine Erhöhung der Anzahl der verkauften Glühbirnen und der Glühfaden stellt kein separates Gut dar.
Erster Anfangsvertrag für 1000 Glühbirnen Änderung des ersten Anfangsvertrags.
9) Erforderliche Informationen (nicht erschöpfend):
– Einkünfte aus Verträgen (Hauptgeschäft des Unternehmens) müssen von Nebentätigkeiten getrennt sein
– Wertminderungen müssen getrennt werden
– Die Erlöse müssen nach Klassen kategorisiert werden, z. B.:
- Art der Waren und Dienstleistungen
- Geografische Region
- Markt
- Art des Vertrags
- Laufzeit der Verträge
– Informationen über das Datum der Kontrollübergabe, mögliche wichtige Finanzierungskomponenten, Rückgabe/Garantien etc.
– Wenn das Unternehmen IFRS 8 anwendet, muss es eine Verbindung herstellen, die die erfassten Segmente mit den Verträgen in IFRS 15 abgleichen kann
– Abstimmung von Aktiva-Passiva und Eröffnung-Schließung und Veränderung während des Jahres
– Bei zeitabhängiger Leistung die Methode, mit der das Einkommen erzielt wird
– Bei Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt die Methode, die zur Erzielung der Erlöse verwendet wurde.
Übung 1:
Unternehmen A hat einen Kaufvertrag für sein im Bau befindliches Gebäude mit einem Wert von 30 Millionen abgeschlossen, die Fertigstellung wird für Ende 2019 geschätzt.
Unternehmen B wird eine Produktionsanlage im Wert von 20 Mio. Euro Ende 2019 und 12 Mio. Euro in bar bezahlen, die Ende 2021 fällig sind.
Dem Verkäufer wird eine Strafe von CHF 1000 für die verspätete Übergabe der Immobilie angerechnet.
Bitte identifizieren Sie die verschiedenen Komponenten der Finanzierungsrate bei B.
Lösung:
Sachleistungen in Höhe von 20 Mio.
Eventuell eine Strafe von 1000 pro Tag, die zu schätzen ist.
Barzahlung von 10 Mio.
Finanzierung für 2 (30-20-12)
Übung 2:
Kunde B schließt einen Vertrag mit der Firma A AG, um ein Internetabonnement zu folgenden Bedingungen zu erhalten: CHF 500 pro Jahr und kostenloser Router (Ladenwert des Routers ca. CHF 100) über ein Jahr.
Wenden Sie Schema 1-2-3-4-5 an, um das folgende Problem zu lösen:
Lösung:
Schritt 1: Es gibt einen Vertrag zwischen den beiden Parteien in schriftlicher Form.
Schritt 2: Identifikation der Leistungen: Wir haben zwei Leistungen: „Internet-Abonnement“ und „Router“.
3. Schritt: Gegenleistung: CHF 500 jährlich
4. Schritt: Zuordnung: Wir haben einen Verkauf eines Routers für CHF 100 und eine Abonnementleistung von CHF 400 pro Jahr.
5. Schritt: Verbuchung von CHF 100 ab dem Vertragsdatum 01.01. (Zeitpunkt) und CHF 400 über die Jahresperiode (zeitabhängig).
Übung 3:
Eine NGO erhält während eines Spendenaufrufs Spenden in Höhe von CHF 1 000 000. Ist dieser Betrag von IFRS 15 betroffen?
Lösung:
Nein, da es keine Gegenleistung gibt … Zur Erinnerung: Die IFRS sind nicht für Non-Profit-Unternehmen geeignet, es wäre empfehlenswert, die IPSAS zu verwenden …
Da es keine Vorschrift gibt, müssen wir uns mit dem konzeptionellen Rahmenwerk und IAS 1 abstimmen.
Aufgabe 4: Bitte ermitteln Sie, wann die unten aufgeführten Erlöse für die folgenden Branchen erfasst werden müssen:
A AG: Schweizer Uhrenhändler, der 100 % seiner Uhren ins Ausland exportiert
– Erhalt Bestellschein von iranischem Kunden am 01.12.2018.
– Vorbereitung der Sendungen und Formalitäten 05.12.2018
– Versand der Ware am 15.12.2018
– Ankunft der Ware beim iranischen Zoll für die vom Spediteur erledigten Einfuhrformalitäten am 25.12.2018.
– Lieferung in die Räumlichkeiten des iranischen Kunden am 05.01.2019
– Begleichung der Rechnung durch den iranischen Kunden am 10.01.2019
– (den Transport übernimmt DDP)
B SA: Immobiliendienstleistungen Heizkostenabrechnung
1) Honorare für die Erstellung der Heizkostenabrechnung: Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, den Mietern die Heizung zur Verfügung zu stellen, eine Abrechnung der tatsächlich bezahlten Kosten gegen die von den Mietern erhaltenen Anzahlungen wird jährlich von der Hausverwaltung erstellt.
– Abrechnung Heizung vom 01.07.2017 bis 30.06.2018
– Die Hausverwaltung stellt den Mietern die tatsächliche Belastung von 10 000 am 30.08.2018, dem Datum der Erstellung der Heizkostenabrechnung, in Rechnung, wobei ihr Honorar für die Erstellung der Abrechnung von 1000 enthalten ist.
C AG: Prüfgesellschaft, die Revisionsleistungen erbringt
– Die Prüfungsgesellschaft prüft den Jahresabschluss 2018 ihres Kunden im Laufe des Jahres 2019 und die Rechnung wird ihrem Kunden im Jahr 2020 zugestellt.
Lösung A SA: In diesem Fall entspricht das Datum des Übergangs der Kontrolle dem Datum des Übergangs von Nutzen und Gefahr, das die Lieferung in die Räumlichkeiten des iranischen Kunden DDP am 05.01.2019 darstellt.
Lösung B AG: Gemäß IFRS 15.26F und IFRS 15.B34 handelt der Regiebetrieb als Vermittler oder Vertreter.
Meiner Meinung nach können wir zwei Dienstleistungen ermitteln:
– 1. Dienstleistung: Bereitstellung von Heizenergie für den Mieter die über die aufgestellten Heizkörper genutzt werden kann (IFRS 15.28)..
Die Leistung ist über die Zeit erfüllt, da die zugrunde liegende Leistung die Bereitstellung von Heizenergie für den Mieter ist und nicht das Datum der Erstellung der Heizkostenabrechnung.
I. Empfang und Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile durch den Käufer (Beispiel: Internetabonnement)
II. Die Leistung des Verkäufers hat keine anderweitige Verwendungsmöglichkeit für ihn und er hat einen Anspruch auf Bezahlung seiner Leistung (Beispiel: Bauvertrag für eine Schiffswerft).
= Zahlbar zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.06.2018 als Honorar für die Bereitstellung der Heizung (Zahlung der Heizungsrechnungen, Überwachung des Heizraums usw.).
– 2. Dienstleistung: Erstellen der Heizkostenabrechnung
Es handelt sich um eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung, die es dem Mieter in Form eines „Verwaltungsbericht“ ermöglicht, seinen Verbrauch zu bewerten. Achtung, IFRS 15.25 gilt nicht, da diese Aktivität sehr wohl eine Dienstleistung für den Mieter erbringt.
Diese Dienstleistung wird zu einem Zeitpunkt am 30.08.2018 bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung erbracht (Verwaltungsarbeit zur Erstellung des „Berichts“).
Lösung C SA: Es handelt sich um eine Dienstleistung über die Zeit nach folgendem Kriterium:
III. Die Leistung des Verkäufers hat keine anderweitige Verwendungsmöglichkeit für ihn und er hat einen Anspruch auf Bezahlung seiner Leistung (Beispiel: Bauvertrag für eine Schiffswerft).
So wird der Erlös über das Jahr 2019 bei der Prüfungsgesellschaft erfasst.
Achtung: Aus Sicht des Kunden wird es sich im Jahresabschluss 2018 um eine Rückstellung für eine Revision handeln.
Möchten Sie mehr über die IFRS-Standards erfahren? Lesen Sie die folgenden Artikel:
IFRS-Rechnungslegungsstandards : Darstellung und Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit aus Verträgen mit Kunden
Rechnungslegungsstandards: Bewertung des Goodwills beim Erwerb einer Tochtergesellschaft nach IFRS-Standards
Rechnungslegungsstandards: Konsolidierung der Konten, von der lokalen Bilanz zur konsolidierten Bilanz nach Local GAAP
Weitere Informationen: http://www.ifrs.org/.