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IFRS-Goodwill: Bewertung des Goodwills beim Erwerb einer Tochtergesellschaft

IFRS-Goodwill: Bewertung des Goodwills beim Erwerb einer Tochtergesellschaft

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IFRS-Goodwill: Bewertung des Goodwills beim Erwerb einer Tochtergesellschaft

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Definition des Goodwills:

IFRS: Ein Vermögenswert, der einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen Vermögenswerten darstellt, die in einer Unternehmenskombination erworben wurden, und der nicht einzeln identifiziert oder gesondert angesetzt werden kann.

Er ist also die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem identifizierten Nettovermögen des Zielunternehmens. Mit anderen Worten: die Differenz zwischen dem Ertragswert und dem Substanzwert.


Stand des Goodwills:

Die Firma A AG investiert 1 000 000.- für den Erwerb von 100 % des Kapitals der Firma B AG. Es wird erwartet, dass dieses Unternehmen eine Kapitalrendite von 5 % erwirtschaftet.

Im Einzelabschluss der A AG ist diese Transaktion lediglich eine Beteiligung an der B AG, die mit 1 000 000 ihrer Aktiva ausgewiesen wird, ohne dass wir den Begriff Goodwill erwähnen.

Im Konzernabschluss der A AG wird die A AG anstelle dieser Beteiligung die Vermögenswerte und Schulden der B AG in ihrer Bilanz kumulieren.

Die direkte Gegenleistung für diese Beteiligung besteht in den materiellen und immateriellen Vermögenswerten des Unternehmens (Büro, Möbel, Patente usw.). Diese Vermögenswerte werden gemäß IFRS 3 (siehe unten) zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet.

Die Differenz zwischen dem Kaufpreis von 1 000 000.- und den neu bewerteten Vermögenswerten/Schulden ist der Goodwill.


Neubewertung nach IFRS 3, Purchase Price Allocation PPA (ohne Minderheitsanteile)

Die Bilanz der B AG („Ziel“) soll nach der in den IFRS 3 beschriebenen Methode der Purchase Price Allocation (Zuordnung des Goodwills, im Folgenden PPA) neu bewertet werden. Eine Reihe von Bilanzposten folgen historischen Werten oder wurden direkt in der PP-Rechnung verbucht (Entwicklung von Computersoftware, Betriebsvermögen usw.).

Die einzelnen Posten werden daher nach den folgenden Methoden zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs neu bewertet:


Erfassung eines Goodwills/negativen Goodwills

Die Differenz zwischen der Überlegung (Kaufpreis) und dem neu bewerteten Wert des „Ziels“ stellt den Goodwill/negativen Goodwill dar.

  • Der Goodwill wird in der Bilanz erfasst
  • Der negative Goodwill wird direkt im PP des Jahres erfasst

Wir können also Folgendes feststellen: Die nach PPA identifizierten Vermögenswerte/Schulden werden den Goodwill beeinflussen. Je mehr Vermögenswerte identifiziert werden, desto geringer wird der Wert des Goodwills sein. Der Goodwill entspricht den immateriellen Vermögenswerten, die die PPA nicht identifizieren konnte.

Beispiel:

Das Mutterunternehmen erwirbt 100 % des identifizierbaren Nettovermögens von 1100 zum 01.01.2017 (nach Neubewertung). Die Überlegung, die 100 % des identifizierbaren Vermögens zu erwerben, wurde auf 1250 festgelegt. Wie hoch ist der Goodwill?

1250-1100 = 150

Der Goodwill beträgt 150


Abschreibung des Goodwills

Gemäß IAS 38 wird der Goodwill nicht abgeschrieben.


Wertminderung des Goodwills

Gemäß IAS 36 muss jedes Jahr ein Wertminderungstest für Firmenwerte durchgeführt werden, wobei der höhere der beiden folgenden Werte ermittelt wird:

  • Nutzwert (oft ein DCF)
  • Verkaufswert – Verkaufskosten

Bei der Realisierung eines Wertverlustes auf einen Goodwill kann dieser Wertverlust in den Folgejahren nicht mehr rückgängig gemacht werden (irreversibel).


Steuern auf den Goodwill

Wertminderungen auf den Goodwill führen grundsätzlich nicht zu latenten Steuern gemäß IAS 12.15 und IAS 12.21, wenn der Goodwill steuerlich nicht anerkannt wird. (siehe IAS 12)


Auswirkungen von Fremdwährungen auf den Goodwill

Der Goodwill muss zunächst in der funktionalen Währung der Tochtergesellschaft zum historischen Kurs (Kauftage) angesetzt werden. Der Goodwill in Fremdwährung wird dann zum Schlusskurs (Kurs am Tag der Erstellung des Jahresabschlusses) in die Darstellungswährung des Konzerns umgerechnet. Die Differenz wird als Umrechnungsdifferenz im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

Beispiel:

  • Die funktionale Währung der Tochtergesellschaft B AG ist in EUR
  • Die Darstellungswährung der Muttergesellschaft A AG ist in CHF
  • Ein Goodwill von 300.- EUR wurde zum historischen Kurs von 1.20 = 360.- CHF am 01.01.2017 anerkannt.
  • Der Schlusskurs am 31.12.2017 liegt bei 1.10

Wie hoch ist die Umrechnungsdifferenz auf den Goodwill?

300 * (1.20-1.10) =30.- CHF


Möchten Sie mehr über die IFRS-Standards erfahren? Lesen Sie die folgenden Artikel:

IFRS-Rechnungslegungsstandards: Darstellung und Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit aus Verträgen mit Kunden

Buchhaltungsstandards: IFRS-Buchhaltungsstandards: Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit aus Verträgen mit Kunden

Rechnungslegungsstandards: Konsolidierung der Konten, von der lokalen Bilanz zur konsolidierten Bilanz nach Local GAAP

Weitere Informationen: http://www.ifrs.org/

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Christophe Rieder
Christophe Rieder ist Inhaber des Master of Science HES-SO in Betriebswirtschaftslehre der HEG-Freiburg und des eidgenössischen Lehrerdiploms. Er ist Gründer und Leiter des Online-Berufsbildungsinstituts BetterStudy. Christophe ist außerdem Dozent für Unternehmensführung an der Business School des Staates Genf. Bevor er sich im Ausbildungsbereich neu orientierte, arbeitete Christophe vier Jahre lang in der Vermögensverwaltung in Genf. In seiner Freizeit spielt Christophe Gitarre und Schach, außerdem geht er gerne aus und reist.

Weiterführende Informationen

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