Buchhalterische Abschreibungen
In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Thema Abschreibungen. Wir werden die Definition einer Abschreibung, ihre Funktionen und ihre Berechnungsgrundlagen betrachten.
Alle unsere Videos finden Sie kostenlos auf unserem Youtube-Kanal.
1/ Definition
Eine Abschreibung ist die buchhalterische Feststellung der endgültigen Wertminderung von Sachanlagen (z. B. eines Fahrzeugs) oder immateriellen Vermögenswerten (z. B. eines Patents) durch Nutzung, Zeitablauf oder Veralterung.
Diese Feststellung erfolgt am Ende eines jeden Rechnungsjahres.
2/ Funktionen
Die Abschreibung übernimmt drei Funktionen:
- Wertminderungen erfassen, um die ursprünglichen Ausgaben über die Nutzungsdauer des Gutes zu verteilen;
- Dem Unternehmen die notwendigen Ressourcen für die Erneuerung des unbrauchbar gewordenen Gutes verschaffen, indem die Wertverluste in die Betriebskosten einbezogen werden. Diese Erhöhung der Aufwendungen durch die Abschreibung führt zu einer Verringerung des ausgeschütteten Gewinns und somit dazu, dass dieser in den Ressourcen des Unternehmens verbleibt. Abschreibungen stellen somit eine Quelle der Selbstfinanzierung dar. Zum Beispiel kann durch Abschreibungen Geld gespart werden, um Fahrzeuge alle fünf Jahre zu ersetzen.
- Es kann vermieden werden, dass in den Büchern überbewertete Werte verbleiben, die einen höheren Wert als ihren wahren Wert aufweisen. Abschreibungen sind ein Bestandteil des Betriebsergebnisses. Achtung: Die Abschreibung ist eine nicht-monetäre Belastung, die keine Liquiditätsreserve darstellt. Die Abschreibung dient dazu, den Wertverlust eines Vermögenswerts über mehrere Rechnungsjahre zu verteilen, um seinen Wert anzupassen und die Auswirkungen seiner Ersetzung, z. B. am Ende seiner Lebensdauer, zu verringern.
3/ Berechnungsgrundlagen
Betrachten wir nun die folgenden Punkte:
Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Abschreibung.
Um sie zu berechnen, addieren wir den Kaufpreis zu den Nebenkosten (Montage, Transport …). Alle berücksichtigten Beträge sind immer ohne MwSt.
Die Steuerverwaltung rät, je nach Art der Anlage unterschiedliche Steuersätze anzuwenden.
Hier ein paar Beispiele:
- Gebäude 20 bis 50 Jahre 2 bis 5 %
- Leichtbauhallen 10 bis 15 Jahre 0 bis 6,66 %
- Einrichtungen 5 bis 10 Jahre 10 bis 20 %
- Produktionsanlagen 5 bis 10 Jahre 10 bis 20 %
- Transportmittel 4 oder 5 Jahre 20 oder 25 %
- Büroausstattung 5 bis 10 Jahre 20 % bis 10 Jahre
- Mobiliar Oft 10 Jahre 10 %
- Computerausrüstung Oft 3 Jahre 33 %
Man geht davon aus, dass ein Computer nach drei Jahren veraltet und damit abgeschrieben ist. Im Durchschnitt erneuert ein Unternehmen seinen Computerpark alle drei Jahre. Jedes Jahr schreibt das Unternehmen über insgesamt 3 Jahre 33 % ab. Das Mobiliar besteht aus Tischen, Stühlen und Schränken. Büroausstattung umfasst abschreibbares Material wie Bürostühle. Büroausstattung entspricht Fahrzeugen wie Lastwagen und Kleintransportern. Produktionsanlagen entspricht den Produktionsmaschinen. Einrichtungsgegenstände sind z. B. Ladeneinrichtungen. Leichtgebäude sind beispielsweise Schuppen, während Gebäude sogenannte schwere Gebäude sind.
Ein Unternehmen investiert nicht am 1. Januar eines jeden Jahres in seine gesamte Ausrüstung. Bei einem Erwerb im Laufe des Jahres läuft die erste Abschreibung vom Tag der Inbetriebnahme bis zum Jahresende. Die Verteilung eines Geldbetrags auf Zeitabschnitte nennt sich pro rata temporis. Sie kann in Tagen berechnet werden, indem die Anzahl der Tage durch 365 oder 360 geteilt wird, oder in ganzen Monaten, indem die Anzahl der Monate durch 12 geteilt wird.
Wir kaufen beispielsweise am 30. Juni ein neues Fahrzeug. Es kostet 20.000 CHF. Wir gehen von einer Abschreibungsbasis von 4 Jahren aus, d. h. 5.000 CHF pro Jahr. Im ersten Jahr ziehen wir die 5.000 CHF nicht ab, da es in der Mitte des Jahres gekauft wurde. Wir schreiben die Hälfte ab, d. h. 2.500 CHF.
Lineare Abschreibung
Die Höhe der jährlichen Abschreibung bleibt über die gesamte Lebensdauer des Gutes konstant.
Das Beispiel des Autos im vorherigen Video zeigte, dass wir jährlich den gleichen Betrag abschreiben, was die lineare Abschreibung kennzeichnet.
Sie lässt sich mithilfe einer mathematischen Formel berechnen:
a = V/N oder a = V*t
- a ist die jährliche Abschreibung.
- V ist der Anschaffungswert, d. h. der Wert des Gutes, der als Anlagevermögen (in den Konten der Klasse 2) erfasst wird. Dieser Wert ist die Abschreibungsbasis und entspricht den Anschaffungskosten der Investition. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer sowie die Anschaffungskosten (Installations- und Montagekosten, Versandkosten, Versicherungskosten, nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer).
- N ist die wahrscheinliche Nutzungsdauer.
- t ist der Abschreibungssatz, der aus der wahrscheinlichen Nutzungsdauer (100/N) abgeleitet wird.
Wenn uns beispielsweise ein Computer 600 CHF kostet, kann die jährliche Abschreibung berechnet werden, indem 600 durch 3 Jahre geteilt wird oder indem 600 mit 33 % multipliziert wird, was eine jährliche Abschreibung von 200 CHF ergibt.
Wenn das Gut im Laufe des Jahres erworben wird, ist die jährliche Abschreibung gemäß der Pro-rata-temporis-Regel konstant, außer im ersten und letzten Jahr.
Um unsere Abschreibungen zu berechnen, verwenden wir einen Abschreibungsplan. Hierbei handelt es sich um eine Tabelle, in der die aufeinanderfolgenden jährlichen Abschreibungen (oder der jährlich abgeschriebene Wert) und die Nettobuchwerte (oder der noch abzuschreibende Betrag) aufgeführt sind.
Wir kaufen beispielsweise am 1. Januar 2016 ein neues Fahrzeug im Wert von 20.000 CHF, das wir über 5 Jahre abschreiben.
Jedes Jahr schreiben wir 20 % des investierten Betrags ab, also 4.000 CHF.
Der Restwert oder der noch abzuschreibende Betrag sinkt jedes Jahr.
Wenn wir das gleiche Beispiel nehmen und das Fahrzeug am 1. Juli 2016 kaufen, müssen wir unsere jährlichen Abschreibungen und Restwerte unter Berücksichtigung der pro rata temporis berechnen.
Degressive Abschreibungen
Die degressive Abschreibung ermöglicht eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren der Nutzung des Gutes.
Der Abschreibungssatz ist doppelt so hoch wie der Satz, der für die Berechnung der linearen Abschreibung gilt. Dieser Satz wird jedes Jahr auf den Restwert des Gutes berechnet.
Wenn wir beispielsweise bei der linearen Abschreibungsmethode von einem Zeitraum von fünf Jahren ausgehen, schreiben wir 20 % ab. Bei der Methode der degressiven Abschreibung schreiben wir daher das Doppelte von 20 % ab, also jedes Jahr 40 %.
Lassen Sie uns gemeinsam ein Beispiel betrachten, um dies zu veranschaulichen:
Wir werden den degressiven Abschreibungsplan für eine Werkzeugmaschine erstellen, die am 17. Juni 2016 von unserem Arbeitgeber erworben wurde. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre.
Der Kaufpreis beträgt 100.000 CHF ohne Mehrwertsteuer.
- Wert: 39.000 CHF in 5 Jahren = 20 % pro Jahr
- Lineare jährliche Abschreibung: 100.000 CHF * 20 % = 20.000 CHF
- Degressiver Satz: 40 %
Wir schreiben sie über einen Zeitraum von fünf Jahren ab, also 20 % pro Jahr. Die lineare Abschreibung beträgt also 100.000 Franken x 20 %, also 20.000 Franken pro Jahr.
Wir haben also einen degressiven Satz von 40 %.
Die Tabelle für die degressive Abschreibung wird ohne Berücksichtigung der zeitlichen Proportionalität ausgefüllt, also ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gerät in der Mitte des Jahres gekauft wurde.
Wir wenden immer die 40 % Abschreibung auf den Restwert des Vorjahres an.
Im Jahr 2020 schreiben wir den gesamten Restwert ab.
Hier finden Sie weitere Erklärungsvideos mit Übungen, die über den Buchhaltungskurs auf unserer E-Learning-Plattform aus zugänglich sind.