Logo BetterStudy - Swiss Online Education
  • +41 22 535 41 94
  • [email protected]
  • DE
    • FR
Anmeldung
Kontakt
CHF0.00 0 Cart
  • DE
    • FR
  • Ausbildung in Buchhaltung

    Diplome in Buchhaltung

    Anerkannte und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Diplome

    Diplom als Assistent/in Rechnungswesen
    Diplom als Sachbearbeiter/in Rechnungswesen Grundlagen
    Diplom als Sachbearbeiter/in Rechnungswesen Vertiefung
    Ausbildung Buchhalter/in und HRSE-Assistent/in
    Ausbildung in künstlicher Intelligenz: AI for Finance

    Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

    Der perfekte Weg, um Ihre Karriere in der Buchhaltung anzukurbeln

    Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

    Unsere Ressourcen im Finanz- und Rechnungswesen​

    Alles was Sie benötigen, um eine erfolgreiche Karriere in der Buchhaltung aufzubauen

    Der komplette Leitfaden für Buchhaltung, Finanz- und Rechnungswesen
    Buchhalter/in in der Schweiz werden: der Leitfaden
  • Ausbildung in HR
    Ausbildung in HR
    Zertifikat HR-Assistent/in HRSE
    Ausbildung Buchhalter/in und HR-Assistent/in
    HR-Assistent/in HRSE

    Eröffnen Sie sich neue Karrieremöglichkeiten im angesehenen Bereich der Humanressourcen.

    Buchhalter/in und HR-Assistent/in

    Entwickeln Sie ein Duo aus einzigartigen Fähigkeiten und machen Sie sich unersetzlich.

  • Berufsbeschreibungen

    Einstieg in die Buchhaltung

    Assistent/in Rechnungswesen
    Sachbearbeiter/in Rechnungswesen
    Leitfaden: Buchhalter in der Schweiz werden

    Kaderpositionen in der Buchhaltung

    Wirtschaftsprüfer

    Führungspositionen in der Buchhaltung

    Chief Financial Officer
    Eidg. Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen
  • Career Service

    Bewerber/innen

    Ressourcen, die Ihnen helfen, Ihre Karrierepläne zu verwirklichen und den richtigen Job für Sie zu finden

    Career Service
    BetterStudy Connect
    Coaching zu Techniken der Beschäftigungssuche

    Treuhänder

    Ressourcen, die Ihnen helfen, Ihre Mitarbeiter auszubilden und Ihre nächsten Talente zu finden

    BetterStudy Connect
    Unserem Netzwerk beitreten
  • Über uns

    Über BetterStudy

    Das Ausbildungsinstitut
    Workshops
    Partner-Netzwerk
    BetterStuy Erfahren Sie alles über BetterStudy, das einzige 100%ige Online-Ausbildungsinstitut für Berufe im Finanz-, Buchhaltungs- und Personalwesen in der Schweiz.
    Workshops und Webinare Präsenzworkshops und Webinare in den Bereichen Buchhaltung und Personalwesen, um Ihre Kompetenzen zu erweitern, Ihre Kenntnisse zu festigen und Ihre Ausbilder zu treffen.
    Partner-Netzwerk Profitieren Sie von Ausbildungen, die auf die Bedürfnisse der Schweizer Unternehmen abgestimmt sind, und erhalten Sie Zugang zu exklusiven beruflichen Möglichkeiten.
  • Kostenloser Test

Ausbildung in Buchhaltung und Rechnungswesen > Der komplette Leitfaden für Buchhaltung, Finanz- und Rechnungswesen >

Die zu zahlende Mehrwertsteuer auf Akquisitionen: ein Hochrisikothema in einem Unternehmen

Die zu zahlende Mehrwertsteuer auf Akquisitionen: ein Hochrisikothema in einem Unternehmen

In diesem Artikel erfahren Sie :

Ausbildung in Buchhaltung und Rechnungswesen > Der komplette Leitfaden für Buchhaltung, Finanz- und Rechnungswesen >

Die zu zahlende Mehrwertsteuer auf Akquisitionen: ein Hochrisikothema in einem Unternehmen

Die zu zahlende Mehrwertsteuer auf Akquisitionen: ein Hochrisikothema in einem Unternehmen

In diesem Artikel erfahren Sie :
Nouveau call-to-action

Wenn man von Akquisitionen spricht, oder genauer gesagt von Ausgaben, die bei ausländischen Lieferanten getätigt wurden, muss man sich an folgende Überlegungen erinnern:

  • Die Mehrwertsteuer, die auf Akquisitionen an die ESTV zu zahlen ist (mittels des Reverse-Charge-Verfahrens in der Mehrwertsteuererklärung), ist zu 100 %, teilweise oder gar nicht (0 %) abzugsfähig, abhängig von der Umsatzstruktur des betreffenden Unternehmens. Daher ist es sehr wichtig, den Mehrwertsteueraspekt bei Akquisitionen nicht zu vernachlässigen, da dies zu einer Steuerlast für das Unternehmen führen kann (Mehrwertsteuer ist voll zu deklarieren, aber die Vorsteuer ist manchmal nur teilweise oder gar nicht abzugsfähig).
  • Das Mehrwertsteuerrisiko bei Akquisitionen ist besonders hoch für folgende Kategorien von Steuerpflichtigen:
    • Privatpersonen, nicht mehrwertsteuerpflichtige Privatpersonen (Freigrenze von CHF 10’000.- pro Jahr)
    • Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (z.B. weil sie einen steuerbaren Umsatz von weniger als CHF 100’000.- pro Jahr erzielen)
    • Ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine, gemeinnützige Stiftungen und Vereine, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind (weil sie einen steuerbaren Umsatz von weniger als CHF 150’000.- pro Jahr erzielen)
    • Mehrwertsteuerpflichtige (Unternehmen, Stiftungen, Sportvereine usw.), die Akquisitionen im Zusammenhang mit einem ausgeschlossenen Umsatz tätigen
    • Mehrwertsteuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer nach der Methode der „Nettosteuerschuldquoten“ (sogenannte NSQ-Methode) abrechnen

Da für die oben genannten Steuerpflichtigen eine obligatorische Deklaration der Mehrwertsteuer auf Akquisitionen besteht, aber keine Rückerstattung dieser gezahlten Mehrwertsteuer (Vorsteuer) möglich ist! Es ist daher äusserst wichtig, diese Problematik im Zusammenhang mit Akquisitionen im Unternehmen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Zur Erinnerung: Bevor die Mehrwertsteuer auf Akquisitionen berechnet wird, ist es sehr wichtig, die Akquisitionen, die Gegenstand der Berechnung sein werden, genau zu identifizieren. Erst wenn die Akquisitionen genau identifiziert wurden, ist es möglich, die Mehrwertsteuer darauf zu berechnen.

Generell ist es auch sehr wichtig, sich daran zu erinnern, dass jede Operation, die nicht als Lieferung von Gütern (Art. 7 MWSTG) betrachtet wird, standardmässig als Dienstleistung zu betrachten ist! Unter Dienstleistungen sind grundsätzlich alle Elemente zu verstehen, die nicht physisch greifbar sind, im Gegensatz zu Gütern.

Folgende Leistungen unterliegen einer Besteuerung auf Akquisitionen:

1) Dienstleistungen

Gemäss Artikel 45 Absatz 1 MWSTG unterliegen Dienstleistungen der Erwerbssteuer, wenn der Ort der Leistungserbringung der Ort ist, an dem sich der Leistungsempfänger befindet. Das bedeutet, dass nicht der Lieferant, sondern der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer auf diese in die Schweiz importierten Dienstleistungen an die ESTV abführen muss.

Die Liste der Dienstleistungen, bei denen der Ort der Leistungserbringung der Ort ist, an dem sich der Leistungsempfänger befindet, ist in Artikel 8 Absatz 1 MWSTG aufgeführt.

Unter Besteuerung am „Ort des Empfängers“ ist der Wohnsitz einer natürlichen Person oder der Geschäftssitz eines Unternehmens (Hauptsitz) zu verstehen.

WICHTIG: Unter „Empfänger“ ist auch zu verstehen, dass die natürliche Person oder das Unternehmen, an das die Rechnung gesendet wird, auch der wirtschaftliche Begünstigte (tatsächliche Verbraucher) der Dienstleistung ist.

Ist dies nicht der Fall, d.h. der tatsächliche Verbraucher entspricht nicht der Person oder dem Unternehmen, an das die Rechnung adressiert ist, so ist der Ort, an dem sich der tatsächliche Verbraucher der Dienstleistung befindet, massgebend für die Qualifizierung der Leistung aus Mehrwertsteuersicht.

2) Dienstleistungen mit Datenträgern ohne Marktwert

Wenn beim Import von Datenträgern (z.B. im IT-Bereich) kein Marktwert ermittelt werden kann, unterliegt der Wert des Datenträgers, einschliesslich der damit verbundenen Dienstleistungen und Rechte, der Mehrwertsteuer auf Akquisitionen. Dabei ist jedoch die ausländische Mehrwertsteuer, die vom Dienstleister möglicherweise zu Unrecht oder zu Recht in Rechnung gestellt wurde, vom Berechnungsbetrag abzuziehen (Art. 45 Abs. 1 Bst. b MWSTG).

3) Importe von Waren, deren Mehrwertsteuer bei der Einfuhr in die Schweiz nicht bereits von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erhoben wurde

Folgende Güter unterliegen ausnahmsweise auch der Mehrwertsteuer auf Akquisitionen: Güter, die in die Schweiz eingeführt werden und die nicht bereits der Einfuhrumsatzsteuer bei der EZV unterliegen (die aber bei der Einfuhr oder im Schweizer Hoheitsgebiet steuerbar sind) und die von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland geliefert werden, das nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist.

Sehen wir uns nun die Berechnung der Mehrwertsteuer auf Akquisitionen an:

Die zu zahlende Mehrwertsteuer auf Akquisitionen berechnet sich wie folgt:

  • auf den Betrag in Fremdwährung, der vom Dienstleister in Rechnung gestellt wird und als exklusive Steuer (=100%) zu betrachten ist
  • Der zu verwendende Mehrwertsteuersatz ist immer 7,7% (Normalsatz).
  • Der Mehrwertsteuersatz von 7,7% ist zusätzlich auf den Betrag von 100% exklusive Steuer anzuwenden.
  • Die für die Umrechnung in CHF zu verwendenden Wechselkurse sind die von der ESTV auf ihrer Website angegebenen.

Haben Sie noch Fragen zur Mehrwertsteuer auf Akquisitionen:

  • Welcher Wechselkurs ist für die Umrechnung von Fremdwährungen in Schweizer Franken (CHF) zu verwenden und gibt es Ausnahmen?
  • Kann der reduzierte oder spezielle Satz im Falle der Mehrwertsteuer auf Akquisitionen angewendet werden?
  • Welche auf der ausländischen Rechnung genannten Elemente dürfen bei der Berechnung der Schweizer Mehrwertsteuer auf Akquisitionen abgezogen werden?
Nouveau call-to-action
Picture of Christophe Rieder
Christophe Rieder
Christophe Rieder ist Inhaber des Master of Science HES-SO in Betriebswirtschaftslehre der HEG-Freiburg und des eidgenössischen Lehrerdiploms. Er ist Gründer und Leiter des Online-Berufsbildungsinstituts BetterStudy. Christophe ist außerdem Dozent für Unternehmensführung an der Business School des Staates Genf. Bevor er sich im Ausbildungsbereich neu orientierte, arbeitete Christophe vier Jahre lang in der Vermögensverwaltung in Genf. In seiner Freizeit spielt Christophe Gitarre und Schach, außerdem geht er gerne aus und reist.

Weiterführende Informationen

Öffentliches Reden: 7 Tipps von einem Profi

Lesen Sie mehr

Wie man seine Jobsuche richtig startet?

Lesen Sie mehr

Was tun nach einem Vorstellungsgespräch? Unsere Tipps

Lesen Sie mehr
Den umfassenden Leitfaden Buchhaltung und Rechnungswesen ansehen

Testen Sie den Buchhaltungstrainingskurs, der Sie interessiert, 7 Tage lang kostenlos.

Neugierig, wie unsere Schulungen aussehen? Testen Sie sie 7 Tage lang kostenlos und treffen Sie dann Ihre Entscheidung.

Meine kostenlose Testversion anfordern
Logo BetterStudy - Swiss Online Education

BetterStudy ist das einzige Berufsbildungsinstitut für Berufe im Finanz- und Rechnungswesen sowie im Personalwesen in der Schweiz, das 100 % online arbeitet.

eduqua zertifiert
Label 1plus pour tous 2023

Nützliche Links

  • Ausbildung in Buchhaltung und Rechnungswesen – Sachbearbeiter in Rechnungswesen
  • Kostenloser Test
  • Kontakt
  • Der komplette Leitfaden für Buchhaltung Finanz- und Rechnungswesen
  • Blog
  • Prüfungsordnung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kontaktieren Sie uns

Unsere Online-Kurse, Ausbildungen in Buchhaltung und Rechnungswesen und unsere HR-Zertifikate sind von der Schweiz aus erreichbar, aber auch aus der ganzen Welt.

  • [email protected]
  • +41 (0) 22 535 41 94
Facebook Linkedin Youtube Instagram

All rights reserved to BetterStudy Swiss Online Education.