Das Sozialsystem der Schweiz besteht aus verschiedenen öffentlichen und privaten Sozialversicherungen, insbesondere der EO und der KTG. Aber welche Unterschiede gibt es zwischen EO und KTG, wenn man bedenkt, dass beide Versicherungen die Abwesenheit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin abdecken?
Zu den Sozialversicherungen in der Schweiz gehört unter anderem die Erwerbsausfallversicherung (EO), die zur ersten Säule gehört. Dazu zählt auch das Krankentaggeld (KTG).
Außerdem basieren diese Sozialversicherungen auf Gesetzen. Einige Gesetze sind eidgenössisch, andere kantonal, und sie haben einen bestimmten, jeweils eigenen Zweck.
Diese Versicherungen werden auf das Einkommen der Arbeitnehmer erhoben, und eine dieser Versicherungen ist eine Pflichtversicherung mit paritätischem Beitrag (gleicher Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern).
Diese Beiträge (erhobenen Sätze) können sich von Jahr zu Jahr ändern. Es ist daher wichtig, sich über die verschiedenen Änderungen zu informieren, indem man bei den kantonalen Kassen wie der OCAS für den Kanton Genf oder auf spezialisierten Websites wie auf BetterStudy (lesen Sie den Artikel über die aktuellen Sätze der Sozialversicherungen) nach Informationen sucht.
Die andere Versicherung hingegen ist freiwillig, und der Arbeitgeber ist trotz seiner Entscheidung, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen, nicht verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Der Arbeitgeber kann natürlich Beiträge zahlen, wenn er dies möchte, aber er ist nicht dazu verpflichtet, sondern es liegt ausschließlich in seinem Ermessen.
- Dieser Artikel ist sicherlich interessant für Sie, wenn:
Sie angestellt sind und auf Ihrer Gehaltsabrechnung eine Sozialversicherungsabgabe gesehen haben, oder wenn Sie Ihrem Arbeitsplatz für einen kürzeren oder längeren Zeitraum freiwillig oder unfreiwillig fernbleiben - Sie Arbeitgeber sind und beabsichtigen, einen zusätzlichen KTG -Versicherungsschutz zu nutzen
- Sie eine Ausbildung zum Buchhalter absolvieren, die auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Sozialversicherung umfasst
- Sie eine Ausbildung im Bereich Personalwesen mit einem Modul über die Verwaltung von Löhnen und Sozialversicherungen absolvieren, wie es zum Beispiel beim Zertifikat Personalassistent der Fall ist.
EO – Erwerbsersatzordnung
Die Verdienstausfallversicherung durch die Erwerbsersatzordnung gewährt einen angemessenen Ausgleich für den Verdienstausfall, indem sie folgende Risiken abdeckt:
Entschädigungen bei Dienst (Armee, Zivilschutz, Rotes Kreuz, Jugend und Sport, Jungschützenleiter), Mutterschaft, Vaterschaft und Betreuung;
- Mutterschaftsgeld;
- Vaterschaftsgeld;
- Betreuungsgeld (für Eltern, deren minderjähriges Kind gesundheitlich schwer geschädigt ist und deshalb einen hohen Bedarf an Betreuung und Pflege hat).
Dabei handelt es sich um Leistungen, die unter Bundesgesetze fallen.
Die Ausfallleistung entspricht in der Regel 80 % Ihres Gehalts. Der Arbeitgeber kann sich aber dafür entscheiden, die gesamte vorgesehene Vergütung zu zahlen, wenn er sich großzügig zeigt und über den vorgesehenen gesetzlichen Rahmen hinausgeht.
KTG – Krankentaggeld
Das „Krankentaggeld“ (KTG) ist eine Versicherungsleistung, die gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber eine Lohnausfallversicherung für den Krankheitsfall abschließt.
Schließt der Arbeitgeber eine Versicherung gegen krankheitsbedingten Erwerbsausfall ab, so ist er von seiner Lohnfortzahlungspflicht befreit, sofern die von der Versicherung angebotenen Leistungen mindestens den in Artikel 324a Absatz 1 bis 3 des Obligationenrechts vorgesehenen Leistungen entsprechen.
Kurz gesagt handelt es sich um einen freiwilligen Versicherungsschutz, der unter das KVG (Krankenversicherungsgesetz) oder das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) fällt.