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Die Einzelfirma in der Schweizer Buchhaltung: Wie funktioniert das?

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Die Einzelfirma in der Schweizer Buchhaltung: Wie funktioniert das?

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Das Privatkonto

Grundsätze

Die Gründung der Einzelfirma bedarf im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) keiner gesetzlichen Form (keine Amtshandlung, kein Eintrag ins Handelsregister). Bei der Gründung ist die Investition des Eigentümers völlig frei. Er kann Kapital in Form von Sachleistungen (Einbringung von Möbeln, Einrichtungen, Fahrzeugen usw.) oder aber in Form von Bargeld (Barmittel) einbringen.

Im Falle eines Einzelunternehmens besteht kein Unterschied zwischen dem Eigentümer des Unternehmens und dem Unternehmen. Somit hat das Unternehmen keine eigene Existenz. Der Eigentümer ist persönlich haftbar. Im Falle einer Insolvenz wird der Eigentümer sowohl mit dem Firmenvermögen als auch mit seinem Privatvermögen belangt.
Um zwischen dem Privatvermögen des Gründers und dem Vermögen des Unternehmens zu unterscheiden, werden die Konten Kapital und Privat verwendet.
Der Hauptzweck des Privatkontos besteht darin, die Entnahme von Geldern durch den Eigentümer auf privater Basis in der Buchhaltung des Unternehmens separat zu erfassen.

Funktionsweise des Privatkontos

Ein ganz einfaches Beispiel: Der Eigentümer muss ein Geburtstagsgeschenk für seinen Neffen kaufen. Da er nicht genügend Geld bei sich hat, beschließt er, 250 CHF aus der Firmenkasse zu entnehmen.
Diese Entnahme betrifft in keiner Weise die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Es hat jedoch ein Geldabfluss aus dem Unternehmen stattgefunden und dieser Vorgang muss verbucht werden.
Die 250 CHF werden somit zulasten des Kontos Privat gebucht. Warum?
Das Privatkonto funktioniert wie ein Passivkonto. Es ist ein Unterkonto des Kapitalkontos 2800. Seine Funktionsweise ist wie folgt:

– Soll                      Privatkonto                 Guthaben +

Entnahme durch den Eigentümer (in Naturalien oder Bargeld)
Zahlungen im Auftrag des Eigentümers, die mit dem Geld des Unternehmens getätigt werden (Mieten, Strom, Telefon usw..)
Nettobetriebsverlust

Auszahlung des Gehalts des Eigentümers
Zinsen des Eigentümers auf das eingebrachte Kapital
Nettobetriebsgewinn

Auf der Sollseite werden alle privaten Abhebungen des Eigentümers verbucht, wie z. B.:

  • Der Eigentümer entnimmt 1.000.- Waren, die zum Verkauf bestimmt sind, für seinen persönlichen Gebrauch.
  • Private Barentnahme des Eigentümers
  • Das Unternehmen bezahlt die Telefonrechnung des Eigentümers für sein privates Mobiltelefon.

Auf der Habenseite sind das Gehalt des Eigentümers sowie die Zinsen auf sein Kapital zu verbuchen. Da der Eigentümer Geld in das Unternehmen investiert hat, sollte er z. B. durch Zinszahlungen entlohnt werden:

  • Überweisung von 8.500 CHF für den Lohn des Eigentümers
  • Das Unternehmen zahlt einen Zins von 5 % auf die 25.000 CHF, die der Eigentümer bei der Gründung des Unternehmens eingebracht hat.

Das Betriebsergebnis und die Vermögensänderung

Zunächst sollte das Betriebsergebnis im Privatkonto verbucht werden. Wie im obigen Schema erwähnt, wird der Verlust auf der Sollseite verbucht (er verringert das Geld des Eigentümers), während der Gewinn auf der Habenseite verbucht wird (er erhöht das Vermögen des Eigentümers).

Dann wird in einem zweiten Schritt der Gewinn oder Verlust auf das Konto Kapital übertragen. Dies wird zu einer sogenannten Vermögensschwankung führen. Hier ist eine Illustration dieses Mechanismus:

Im Falle eines Gewinns:

In diesem Fall kommt es zu einem Vermögenszuwachs, der durch die Differenz zwischen den Geldeingängen und -ausgängen des Eigentümers dargestellt wird. Durch diesen Vermögenszuwachs wird das Kapital des Unternehmens auf 90.500 CHF erhöht.

Im Falle eines Verlustes:

Diesmal wird sich der Nettoverlust so auswirken, dass das Kapital des Unternehmens auf 35.000 CHF sinkt. Ein Teil des Kapitals wird somit dazu verwendet, den Verlust „auszugleichen“.

Verbuchung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Privatkonto

  • Barentnahme durch den Eigentümer

25.02: Entnahme von 250 CHF aus der Firmenkasse für private Bedürfnisse des Eigentümers (Kauf eines Geschenks für seinen Neffen)

  • Entnahme des Eigentümers von Waren, die zum Verkauf bestimmt sind

30.05: Der Besitzer einer Konditorei entnimmt für 180 CHF verschiedene Konditoreiwaren für seinen Privatgebrauch.

  • Auszahlung des Gehalts des Eigentümers

25.06: Das Unternehmen zahlt dem Eigentümer ein Gehalt von 8.500 CHF.

  • Zahlung von Zinsen auf das Kapital

20.12: Das Unternehmen zahlt einen Zins von 5 % auf das vom Eigentümer eingebrachte Kapital (25.000 CHF).

Vergleich zwischen Transaktionen mit und ohne Privatkonto für Löhne und Kapitalzinsen

 

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Christophe Rieder
Christophe Rieder ist Inhaber des Master of Science HES-SO in Betriebswirtschaftslehre der HEG-Freiburg und des eidgenössischen Lehrerdiploms. Er ist Gründer und Leiter des Online-Berufsbildungsinstituts BetterStudy. Christophe ist außerdem Dozent für Unternehmensführung an der Business School des Staates Genf. Bevor er sich im Ausbildungsbereich neu orientierte, arbeitete Christophe vier Jahre lang in der Vermögensverwaltung in Genf. In seiner Freizeit spielt Christophe Gitarre und Schach, außerdem geht er gerne aus und reist.

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