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Buchhalterische Rückstellungen: DER Leitfaden für ein umfassendes Verständnis!

Buchhalterische Rückstellungen: DER Leitfaden für ein umfassendes Verständnis!

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Buchhalterische Rückstellungen: DER Leitfaden für ein umfassendes Verständnis!

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Am Jahresende werden häufig Berichtigungen in der Buchhaltung des Unternehmens vorgenommen, um die Bestandteile der Bilanz zu korrigieren und dabei die Veränderungen zu berücksichtigen, die die verschiedenen Posten im Laufe des vergangenen Jahres erfahren haben können.

Nach Art. 960e Abs.2 OR:
„Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten, so müssen Rückstellungen gebildet werden.“
 
Nach dem Vorsichtsprinzip, definiert als „vernünftige Tatsachenbewertung, um das Risiko zu vermeiden, dass gegenwärtige Unsicherheiten, die das Vermögen und die Ergebnisse des Unternehmens schwer belasten könnten, auf die Zukunft übertragen werden“, muss eine gesunde Buchführung einen verminderten Wertansatz ihrer einzelnen Posten berücksichtigen.
 
An dieser Stelle sei daran erinnert, auf welche Elemente man sich stützt, um eine Schuld im Fremdkapital der Bilanz auszuweisen, gemäß Art. 959 Abs. 5 des OR:
1/ Sie ist das Ergebnis vergangener Ereignisse;
2/ ein Mittelabfluss zulasten des Unternehmens ist wahrscheinlich;
3/ ihr Wert kann mit hinreichender Zuverlässigkeit geschätzt werden.
 

Greifen wir diese Definition wieder auf und bringen sie mit dem Vorsichtsprinzip in Verbindung, indem wir uns auf das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) beziehen. Hier heißt es:

„dass ein Ereignis, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit unter 50 % liegt, nicht einfach als unwahrscheinlich bezeichnet werden kann und dass auf die Bildung einer Rückstellung nicht verzichtet werden kann (Art. 958c Abs. 1, Kap. 5, OR). In diesem Fall sollte die Bildung mindestens einer anteiligen Rückstellung geprüft werden, wenn die anderen Bedingungen erfüllt sind. Die Höhe der Rückstellung muss nach billigem Ermessen berechnet werden, z. B. mithilfe einer mathematischen Formel, die den Grad der Wahrscheinlichkeit (Erwartungswert) berücksichtigt. In diesen Fällen sollte es möglich sein, zumindest eine Spanne anzugeben. Das Vorsichtsprinzip bedeutet, dass bei der Bildung der Rückstellung eher das obere Ende der Spanne ins Auge gefasst werden sollte.“
 

Bewertung und Bildung einer buchhalterischen Rückstellung

Hierbei sollte klargestellt werden, dass es bei der Bildung einer Rückstellung auch auf das auslösende Element und den Zeitpunkt ankommt, zu dem dieses eingetreten ist. Der Bilanzstichtag ist entscheidend: Wenn der Ursprung des zukünftigen Verlustes vor dem Bilanzstichtag liegt, muss die Rückstellung gebildet werden. Liegt der Ursprung des Verlusts hingegen nach dem Bilanzstichtag, wird keine Rückstellung erfasst. Die Informationen werden jedoch im Anhang zum Jahresabschluss angegeben (Eventualverbindlichkeiten, Posten nach dem Bilanzstichtag).
 
Der Mittelabfluss muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Hierbei muss eine vorsichtige Bewertung durchgeführt werden; es darf nicht nur das schlimmste Szenario angenommen werden.
 
„Bestehen konkrete Anzeichen für eine Überbewertung von Aktiven oder für zu geringe Rückstellungen, so sind die Werte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.“ (Art. 960, Abs. 3 OR). ”
 
Rückstellungen stellen also Schulden für das Unternehmen dar, die eine Ungewissheit über die Höhe oder den Zeitpunkt der Fälligkeit beinhalten.
 
Es müssen Rückstellungen gebildet werden, weil:
– Vermögenswerte wie Lagerbestände, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Fremdwährungen und Wertpapiere erhebliche Wertverluste erleiden können;
– es sein kann, dass das Unternehmen geplante, aber noch nicht wirksam gewordene Belastungen übernehmen muss, z. B. Abfindungen für Entlassungen, die im laufenden Geschäftsjahr ausgesprochen wurden, aber erst im folgenden Geschäftsjahr realisiert werden.
 
Wie in unserem Artikel über Rechnungsabgrenzungsposten erwähnt, ist es wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Abgrenzung zwischen passiven Abgrenzungsposten und Rückstellungen sowohl in der Berufspraxis als auch in der Ausbildung häufig diskutiert wird. Beide zeigen Unsicherheiten bzgl. des Zeitpunkts und/oder der Höhe des Mittelabflusses. Es handelt sich also um zwei sehr ähnliche Konzepte, die jedoch zu unterscheiden sind.
 
Die Unterscheidung erfolgt nach dem Grad der Unsicherheit bzgl. des zu erwartenden zukünftigen Mittelabflusses (Mittelabgangs). Tatsächlich basieren die passiven Abgrenzungsposten manchmal auch auf einer Schätzung, die aber weniger unsicher ist als bei der Rückstellung. Darüber hinaus werden Zahlungen für passive Rechnungsabgrenzungsposten in der Regel innerhalb einer Frist geleistet, die in Monaten gemessen wird (kurzfristig).
 

Arten buchhalterischer Rückstellungen

Es gibt verschiedene Arten von Rückstellungen:
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten;
  • Rückstellungen für Wertminderungen;
  • Rückstellungen für laufende Arbeiten und unfertige Erzeugnisse;
  • Steuerrückstellungen;
  • Rückstellungen für künftige Verpflichtungen und Belastungen;
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften;
  • Rückstellungen für Erneuerung und Ersatz.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Dies betrifft Fälle aus der Haftpflichtversicherung, Garantieleistungen, Prozessrisiken, Schulden gegenüber dem Vorsorgefonds usw.
 

Rückstellungen für Wertminderungen

Dies betrifft vor allem den Warenbestand. Die angekündigten Werte der verschiedenen Bestände müssen am Jahresende überprüft werden.
 
Warum und wie kann sich ein Bestandswert verändert haben?
– Lagerware entspricht nicht mehr dem Geschmack der Zeit;
– Die Produkte können durch Probleme mit bereits verkauften Produkten an Wert verloren haben;
– Neue, leistungsfähigere Modelle sind auf den Markt gekommen.
 
Bei Produkten, die einer schnellen Entwicklung unterliegen, führt es zu einem Wertverlust des entsprechenden Bestands, wenn die Verweildauer der Waren vor ihrem Absatz zu groß war. Dies sehen wir im nächsten Beispiel.
 
Hierbei betrachten wir ein Unternehmen, das Mobiltelefone verkauft.
Das Unternehmen hat einen Bestand an XG400-Telefonen, insgesamt 200 Geräte zum ursprünglichen Kaufpreis von CHF 80 pro Stück.
Durch die Weiterentwicklung der Technologie und das Aufkommen des 4G-Standards können diese Geräte nur schwer zum ursprünglich geplanten Verkaufspreis abgesetzt werden. Ebenso ist die Unternehmensleitung der Ansicht, dass der in der Bilanz ausgewiesene Inventarwert nicht den wahren Wert dieser Geräte darstellt.
Es wird daher erwogen, den in den Büchern ausgewiesenen Stückwert um 40 % zu senken.
 
Der Bestandswert der XG400-Telefone wird daher neu bewertet:
· 80.– – (80.– × 40 %) = CHF 48.– pro Stück;
· das entspricht einem Gesamtwert des Lagerbestands von 200 × 48.– = CHF 9600.–;
· gegenüber einem ursprünglichen Wert von 200 × 80.– = CHF 16 000.–;
· der Lagerbestand hat also eine Wertminderung in folgender Höhe erfahren: 16 000.– – 9600.– = CHF 6400.–.
 
Im nächsten Geschäftsjahr, für das der mögliche Verkaufswert noch nicht bekannt ist, wird es sinnvoll sein, dieses Rückstellungskonto auf null zu setzen, bis entweder der tatsächliche Verkauf oder der neue zu berücksichtigende Schätzwert bekannt ist. Wir werden daher den Verlust im kommenden Haushaltsjahr löschen, wenn die Entscheidung vorliegt.
 
Das Gesetz erlaubt eine Rückstellung von 1/3 auf den Bestand.
 

Rückstellungen für laufende Arbeiten und unfertige Erzeugnisse

Die Bewertung der Aufwendungen des Unternehmens muss präzise erfolgen und sich auf das abzuschließende Geschäftsjahr beziehen. Für Erzeugnisse und Arbeiten gelten dieselben Regeln.
 

Rückstellungen für laufende Arbeiten

Alle Arbeiten, die am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen sind, müssen hinsichtlich der eingesetzten Materialien, Werkstoffe und dergleichen bewertet werden, die im Verlauf des Jahres verbucht wurden, deren endgültige Lieferung aber erst in den folgenden Geschäftsjahren erfolgen wird.
Das Unternehmen muss also die Kosten für die laufenden Arbeiten schätzen und die Aufwendungen für das zu Ende gehende Geschäftsjahr um denselben Betrag verringern. Hier gilt der Grundsatz der Übereinstimmung von Betriebsaufwand und Betriebsertrag.
 

Rückstellungen für unfertige Erzeugnisse

Am Jahresende können nicht nur Arbeiten unabgeschlossen bleiben, auch Erzeugnisse können sich noch im Herstellungsprozess befinden. Diese können noch nicht zu den fertigen Erzeugnissen gezählt werden und sind daher nicht für den Verkauf geeignet.
 
Nach demselben Prinzip der Übereinstimmung von Aufwand und Ertrag ist der Anteil der Aufwendungen für die bereits erfolgte Produktion zu berechnen und in die Bilanz aufzunehmen, um ihn im nächsten Geschäftsjahr herauszustellen.
 

Rückstellungen für Steuern

Am Ende des Jahres werden die Ertragssteuern geschätzt, die das Unternehmen für das zu Ende gehende Geschäftsjahr zu zahlen hat und die im nächsten Geschäftsjahr fällig werden.
 
Nehmen wir folgendes Beispiel:
Am 31. Dezember 2015 wurde ein Ertragssteueraufwand, der dem für das Geschäftsjahr 2015 zu zahlenden Saldo entspricht, auf CHF 12 600.– geschätzt.
Soll: 8900 Ertragssteuern – Haben: 2340 Steuerrückstellung (kurzfristig): CHF 12 600.–
 
Bei Erhalt und Bezahlung der 2016 eingegangenen Schlussrechnung für 2015 beläuft sich die tatsächliche Steuer auf CHF 12 000.–. Die Buchung wird direkt über das Rückstellungskonto verbucht, das mit CHF 12 000.– saldiert wird.
Soll: 2340 Steuerrückstellung (kurzfristig) – Haben: Bank (oder Übrige Verbindlichkeiten): CHF 12 000.–
 
Eine zweite Buchung dient dazu, die Rückstellung in ihrer Gesamtheit zu saldieren. Tatsächlich sind noch CHF 600.– zu übernehmen (12 600.– – 12 000.–), was einen Ertrag im Geschäftsjahr 2016 darstellt, den man als periodenfremd bezeichnen könnte.
Soll: 2340 Steuerrückstellung (kurzfristig) – Haben: 890x Direkte Steuern: CHF 600.– (diese Buchung auf einem separaten Konto erfassen oder klar erwähnen, dass es sich um das Vorjahr handelt)
 
Nehmen wir einen 2. Fall an: Der geschuldete Saldo beträgt CHF 13 000.–
In dieser Buchung wird die Rückstellung mit einem Aufwandskonto verrechnet, da die tatsächliche Steuer um CHF 400.– höher ist.
Das ergibt:
– Soll: Rückstellung für Steuerverbindlichkeiten 2340: 12 600.–
– Soll: Steueraufwand 890x: 400.–
– Haben: Bank 13 000.–
 

Rückstellungen für künftige Verpflichtungen und Belastungen

Das Unternehmen kann von zukünftigen Ereignissen wissen, deren Gegenstand aber bereits vor dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten ist. Diese Ereignisse müssen beim Abschluss des Geschäftsjahres berücksichtigt werden.
 
Dies betrifft die:
· Rückstellungen für Sachschäden: Dies ist der Fall bei Unternehmen, die aufgrund von Risiken der Umweltverschmutzung, Toxizität oder Radioaktivität, die sie für Dritte darstellen, als umweltgefährdend gelten. Sie müssen daher eine Rückstellung bilden, um mögliche Probleme zu finanzieren;
· Rückstellungen für anhängige Gerichtsverfahren: Der Rechtsstreit ist noch nicht beigelegt und man schätzt die Kosten des Verfahrens nach seiner voraussichtlichen Dauer;
· Rückstellungen für Bonifikationen: Als Beispiel kann ein Unternehmen herangezogen werden, das beschließt, seinen Mitarbeitern eine Gewinnbeteiligungsprämie zu zahlen. Da der Umsatz und die Prämie zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vollständig bekannt sind, wird das Unternehmen die voraussichtlichen Kosten für diese Bonifikation am Ende des Geschäftsjahres schätzen;
· Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Schadensfälle: Diese Rückstellung wird hauptsächlich von Versicherungsgesellschaften verwendet und dient zur Deckung von Schadensfällen, die zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags noch nicht abgeschlossen sind.
 

Kategorien buchhalterischer Rückstellungen

 Der allgemeine Kontenrahmen unterscheidet 3 Hauptkategorien von Rückstellungen:
  1. kurzfristige Rückstellungen;
  2. langfristige Rückstellungen;
  3. Rückstellungen für Forderungsverluste.

1/ Kurzfristige Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen beziehen sich auf Ereignisse, die innerhalb von höchstens zwölf Monaten eintreten. Diese Rückstellungen werden in einem Passivkonto der Gruppe 233 verbucht.
 

2/ Langfristige Rückstellungen

Die langfristigen Rückstellungen beziehen sich auf Ereignisse, die frühestens in 12 Monaten zu bezahlen sind. Im allgemeinen Kontenrahmen sind mehrere Rückstellungen vorgesehen. Neben den bereits erwähnten handelt es sich dabei insbesondere um die folgenden:
 

Rückstellungen für Reparaturen, Sanierungen und Renovierungen

Dies sind Rückstellungen für geplante Ausgaben für Reparaturen, wie zuvor in unserem obigen Beispiel gesehen.
 

Rückstellung für Baugarantie

Die von einem Unternehmen durchgeführten Arbeiten sind mit einer Garantie versehen, d. h., das Unternehmen verpflichtet sich, mangelhafte Objekte zu reparieren oder zu ersetzen. Im Baugewerbe ist das Gewährleistungsrisiko hoch. Aus diesem Grund ist ein Fonds zur Deckung dieser Garantiekosten erforderlich, der bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann, um das laufende Geschäftsjahr nicht zu sehr zu beeinflussen.
 
Nehmen wir das folgende Beispiel:
Das Unternehmen verbucht eine Garantierückstellung von 2 % aller in Rechnung gestellten Arbeiten. Für das vergangene Jahr verbuchte es CHF 30 000.– auf diesem Konto.
Im darauffolgenden Jahr muss es eine Arbeit unter Garantie verrichten, die sich auf CHF 2500.– Personalkosten und CHF 1750.– Materialkosten beläuft.
Diese Buchungen werden die Kosten für das laufende Geschäftsjahr verringern.
Am Ende des Jahres wird man den Betrag der Rückstellung anpassen, um die laufenden Garantien abzudecken.
 

Rückstellungen für Forschung und Entwicklung

Diese Rückstellungen betreffen die geplanten Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Art. 63 Abs. 1 Buchst. D des DBG legt fest, dass Rückstellungen für die Vergabe zukünftiger Forschungs- und Entwicklungsaufträge an andere Unternehmen in Höhe von bis zu 10 % des steuerbaren Gewinns gebildet werden können, maximal 1 Million Franken. Auch wenn das DBG den Begriff Rückstellung verwendet, wird damit eher eine steuerbegünstigte Rücklage angesprochen, die als Eigenkapital (RL) bezeichnet wird.
 

Rückstellungen für Restrukturierung

Restrukturierungsrückstellungen sind Rücklagen, die mit dem Ziel gebildet werden, wahrscheinliche Ausgaben zu decken, falls die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu einer Umgestaltung oder Restrukturierung führen sollte. Die Steuerbehörden einiger Kantone akzeptieren Pauschalrückstellungen.
 

Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen

Sie betreffen Rückstellungen für geplante Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen, z. B. Garantiearbeiten, die nach einem Jahr oder darüber hinaus durchgeführt werden müssen.
 

Rückstellungen für den Umweltschutz

Die Rückstellungen für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Umweltschutz können auf diesem Konto verbucht werden. Die Steuerbehörden einiger Kantone akzeptieren Pauschalrückstellungen.
 

Rückstellungen für Altersleistungen

Einige Angestellte des Unternehmens erhalten Leistungen zulasten des Unternehmens, wenn sie keinen Schutz durch die Vorsorgeeinrichtung genießen.
 
Man kann auch Rückstellungen für Wechselkursrisiken, Wertminderung von Wertpapieren usw. bilden, wenn das Unternehmen diesen Risiken ausgesetzt ist.
 

3/ Rückstellungen für Forderungsverluste (oder Delkredere)

Ein Kunde hat zwei Möglichkeiten, eine von ihm erhaltene Leistung zu begleichen:
  • Bargeschäfte: Diese bergen für das Unternehmen keine finanziellen Probleme, da die Lieferung mit der Zahlung zusammenfällt.
  • Kreditgeschäfte: Diese können für das Unternehmen problematisch sein, da die Lieferung nicht mehr mit der Begleichung zusammenfällt. Das Unternehmen kann Zweifel daran haben, dass all diese Rechnungen tatsächlich beglichen werden. In diesem Fall muss es für diese wahrscheinlichen Verluste Rückstellungen bilden. Diese Rückstellung, die auch als Delkredere bezeichnet wird, wird im Hinblick auf die Rechnungsabgrenzung des Unternehmens am Ende des Buchhaltungsjahres zum Tragen kommen.
 

Bewertung von gewöhnlichen Forderungen

Gewöhnliche Forderungen an Schuldner sind leicht zu identifizieren, da sie in den Büchern des Unternehmens klar aufgeführt sind. Sie kompensieren eine Leistung, die von einer dritten Person erbracht wird. Am Ende des Jahres muss festgestellt werden, wie hoch der Anteil dieser Forderungen mit dem Risiko einer teilweisen oder vollständigen Nichteinbringbarkeit ist.
 

Forderungsverluste aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere)

Am Ende des Geschäftsjahres besteht immer ein Zweifel, ob die in der Bilanz auf dem Konto 1100 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Forderungen eingezogen werden können. Man fügt also eine Rückstellung zur Vermeidung dieses Risikos in der Buchhaltung ein, und zwar unter dem Konto 1109 Rückstellungen für Forderungsverluste, auch Delkredere genannt.
 
Diese Rückstellung wird zu Beginn des Kontos 3500 Verluste Forderungen gebildet und muss am Ende jedes Geschäftsjahres aktualisiert werden, je nach bestehendem Risiko, Umfang und Eigenschaften der Kunden (Schweizer Kunden, ausländische Kunden, Rechnungen in Schweizer Franken, in Fremdwährungen usw.). Der potenzielle Verlust auf Forderungen von Schuldnern wird am Ende des Geschäftsjahres bewertet, und seine Berechnung, Delkredere genannt, kann auf zwei Arten erfolgen.
 
Die direkte Methode zur Berechnung eines Forderungsverlustes aus Lieferungen und Leistungen
Bei dieser Methode wird die Kreditwürdigkeit jedes Schuldners von Fall zu Fall beurteilt.
 
Nehmen wir folgendes Beispiel:
Die Aufstellung der zweifelhaften Schuldner für 2015 stellt sich wie folgt dar:
– Schuldner Froni: Da es keine Hoffnung gibt, irgendeinen Betrag zurückzuerhalten, sollte die gesamte Forderung in Höhe von CHF 1840.– ohne MwSt. als Verlust verbucht werden.
Beispiel für eine Buchung im Fall einer uneinbringlichen Forderung
Soll: Verluste Forderungen 3500 – Haben: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1100: CHF 1840.–
 
– Schuldner Soutus: Der Verlust wird hier auf 30 % geschätzt, es müssen also Rückstellungen in Höhe von 30 % gebildet werden, d. h. 2650.– × 30 % = CHF 795.–.
Beispiel für eine Buchung zur Erhöhung der Rückstellung:
Soll: Verluste Forderungen 3500 – Haben: Rückstellungen für Forderungsverluste (Delkredere) 1109: CHF 795.–
 
Die Pauschalmethode zur Berechnung eines Forderungsverlustes aus Lieferungen und Leistungen
Bei dieser Methode werden die von der Steuerbehörde bereitgestellten Sätze auf die Forderungen des Unternehmens angewendet, um den Wert des Delkredere zu erhalten, den wir verbuchen müssen. Die Rückstellung hängt von dem von den Kunden geschuldeten Betrag ab. Die derzeit nach den Richtlinien der Steuerbehörde ohne Nachweispflicht gültigen Sätze sind:
  • 5 % des geschuldeten Betrags von in der Schweiz ansässigen Kunden;
  • 10 % des geschuldeten Betrags von im Ausland ansässigen Kunden, deren Rechnungen auf CHF lauten;
  • (Manchmal wird ein Satz von 15 % des geschuldeten Betrags für Kunden erwähnt, deren Rechnungen auf Fremdwährungen lauten, aber dieser wird in der Praxis kaum verwendet).
Die Rückstellung wird zum Ende jedes Geschäftsjahrs aktualisiert, um den vorgeschriebenen Sätzen zu entsprechen. Wenn sie diese Sätze nicht erreicht, wird sie im Soll des Kontos 3500 Forderungsverluste und im Haben des Kontos 1109 Rückstellungen für Forderungsverluste um einen bestimmten Betrag erhöht, der der Differenz zwischen der Berechnung nach der obigen Tarifskala und dem bereits auf dem letztgenannten Konto verbuchten Betrag entsprechen muss. Andernfalls muss sie durch eine Umkehrbuchung verringert werden.
 
Nehmen wir folgendes Beispiel, um dies zu verdeutlichen:
Bilanzstatus:
1100 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen „Schweiz“ CHF 135 000.–
1101 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen „Ausland“ CHF 80 000.–
1102 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausländischen Währungen CHF 40 000.–
1109 Rückstellungen für Forderungsverluste CHF 15 000.– (Schweizer Kunden)
Rückstellung ohne Nachweispflicht
135 000.– × 5 % = 6750.–
80 000.– × 10 % = 8000.–
40 000.– × 15 % = 6000.–
Gesamt = 20 750.–
Daher kann eine zusätzliche Rückstellung von CHF 5750.– vorgesehen werden.
 
Die Hauptkonten, die zur Verbuchung des Delkredere (Rückstellungen für Forderungsverluste) verwendet werden, sind:
  • Außerordentliche Erträge (z. B. im Fall einer eingezogenen Forderung, die in einem früheren Geschäftsjahr als völlig uneinbringlich gegolten hatte) ;
  • Debitorenverluste

Das Konto 1108 Dubiose Forderungen

Gesunde und dubiose Forderungen können in den Konten getrennt werden, und zwar mithilfe des Aktivkontos 1108 Dubiose Forderungen. Denn dubiose Forderungen bedürfen einer verstärkten Überwachung. Bei Einhaltung der Regel sollte das Konto 1109 Rückstellung für Forderungsverluste mindestens dem Gesamtbetrag der in das Konto 1108 Dubiose Forderungen übertragenen Forderungen entsprechen. Damit der Rückstellungsbetrag vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen die dubiosen Forderungen nominativ sein. Sie müssen in der Regel bekannten Tatsachen entsprechen (angekündigte Liquidation, zahlreiche Betreibungen, drohender Konkurs usw.).
 

Verwendung einer Rückstellung für Forderungsverluste

Durch die Verwendung von Rückstellungen wird verhindert, dass ein Verlust bei einem Kunden in voller Höhe einem einzigen Geschäftsjahr angelastet wird. Vielmehr wurde der Verlust bei der Bildung der Rückstellung oder bei ihren späteren Anpassungen im Voraus erfasst. Das Jahresergebnis wird nicht durch den aus dem Rückstellungskonto entnommenen Betrag beeinflusst, da die Minderung des Kontos 1100 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf der Aktivseite der Bilanz die Minderung des Kontos 1109 Rückstellung für Forderungsverluste auf der Passivseite der Bilanz ausgleicht. Wenn die Rückstellung nicht verwendet wird, wird in der Erfolgsrechnung der gesamte Verlust im laufenden Jahr verbucht.
 

Buchung eines Verlustes

Für den Fall, dass ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, kann das Unternehmen eine Betreibung gegen den Kunden anstrengen, aber dadurch entstehen Kosten, die das Unternehmen zu bezahlen hat. Diese werden als Erhöhung der Schulden verbucht und dann je nach Fall vom Kunden zurückgezahlt oder zum erlittenen Verlust hinzugefügt.
 
Wenn die Betreibung keine Früchte trägt, stellt das Betreibungsamt dem Unternehmen einen „Verlustschein“ für die gesamte Schuld oder einen Teil davon zu. Dieses Dokument hat den Zweck, dem Unternehmen eine Verbesserung der Situation seines Kunden mitzuteilen, um eine neue Betreibung in Gang zu setzen. Da der Eingang der Forderung nach diesem Verfahren ungewiss ist, ist es besser, diese Forderung als Verlust zu verbuchen. Er muss nicht unbedingt das aktuelle Jahr betreffen, daher sollte er dem Konto 8xxx Außerordentliches, einmaliges, periodenfremdes Ergebnis belastet werden. Für den Fall, dass es sich um eine Forderung aus dem laufenden Jahr handelt, kann man sie auch dem Konto 3500 Forderungsverluste belasten, wodurch sich der Betrag der Bruttomarge des Jahres ändern würde. Diese Forderung kann in dem Fall, dass eine Rückstellung für Forderungsverluste gebildet wurde, abgeschrieben werden.
 

Einziehung einer abgeschriebenen Forderung

Wenn eine Forderung in einem früheren Jahr abgeschrieben oder storniert wurde und nun ganz oder teilweise eingezogen wird, wird der Zahlungseingang unter dem Konto 8510 Außerordentliche Erträge verbucht.
 
 

Bildung einer Rückstellung

Bei der Bildung einer Rückstellung wirkt sich dies direkt auf das Ergebnis des Unternehmens aus. Deshalb werden von der Steuerbehörde Vorschriften vorgegeben, die eingehalten werden müssen. Es muss festgestellt werden, zu welchem Zweck die Rückstellung gebildet wird. Da eine Rückstellung auf der Passivseite der Bilanz verbucht wird, muss ein Aufwandskonto, das mit der gebildeten Rückstellung in Zusammenhang steht, belastet werden.
 
Hinzu kommt noch, dass die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung die Erfassung fiktiver Schulden verbieten. Jedoch erlaubt Artikel 960e, Abs. 4, OR die Verbuchung von Rückstellungen z. B. zur „Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens“. Rückstellungen, die nicht mehr gerechtfertigt sind, müssen nicht zwangsläufig aufgelöst werden.
 
Solche Rückstellungen stellen keine tatsächlichen Schulden dar. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Bildung von stillen Reserven.
 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das Bilanzrecht und die Steuergesetze manchmal unterscheiden. Bei der Erstellung unserer Abschlüsse müssen wir den Grundsatz der „true and fair view“, des wirklichkeitsgetreuen Bildes, das aus unseren Abschlüssen hervorgehen soll, sowie die Grundsätze der periodischen Abgrenzung und der Vollständigkeit im Auge behalten. Sobald eine Verbindlichkeit besteht, müssen wir nach Handelsrecht die erforderlichen Rückstellungen sofort und vollständig verbuchen (Verbuchung des Aufwands in dem Jahr, in dem die Verbindlichkeit entsteht), auch wenn das Risiko besteht, dass sie steuerlich nicht zulässig sind.
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Christophe Rieder
Christophe Rieder ist Inhaber des Master of Science HES-SO in Betriebswirtschaftslehre der HEG-Freiburg und des eidgenössischen Lehrerdiploms. Er ist Gründer und Leiter des Online-Berufsbildungsinstituts BetterStudy. Christophe ist außerdem Dozent für Unternehmensführung an der Business School des Staates Genf. Bevor er sich im Ausbildungsbereich neu orientierte, arbeitete Christophe vier Jahre lang in der Vermögensverwaltung in Genf. In seiner Freizeit spielt Christophe Gitarre und Schach, außerdem geht er gerne aus und reist.

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