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HRSE Prüfung für HR-Fachleute: Aufbau, Prüfungsteile und Tipps für die Vorbereitung

HRSE Prüfung für HR-Fachleute: Aufbau, Prüfungsteile und Tipps für die Vorbereitung

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HRSE Prüfung für HR-Fachleute: Aufbau, Prüfungsteile und Tipps für die Vorbereitung

HRSE Prüfung für HR-Fachleute: Aufbau, Prüfungsteile und Tipps für die Vorbereitung

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Sie wissen bereits, dass Sie die HRSE Berufsprüfung ablegen möchten. Jetzt stellt sich die praktische Frage: Wie sieht die Prüfung konkret aus? Was erwartet Sie am Prüfungstag? Und worauf sollten Sie sich in der Vorbereitung wirklich konzentrieren?

Dieser Artikel erklärt den genauen Aufbau der HRSE Prüfung HR-Fachfrau / HR-Fachmann – Prüfungsteil für Prüfungsteil – auf Basis der offiziellen Wegleitung zur Prüfungsordnung (Ausgabe 2023, HRSE) und den aktuellen Prüfungsterminen 2026.

Wie ist die HRSE Prüfung aufgebaut?

Die Berufsprüfung HR-Fachfrau / HR-Fachmann besteht aus drei Prüfungsteilen mit insgesamt 540 Minuten Prüfungszeit. Prüfungsteil 1 absolvieren alle Kandidierenden gemeinsam, unabhängig von der gewählten Fachrichtung. Die Prüfungsteile 2 und 3 sind fachrichtungsspezifisch – sie prüfen die Kompetenzen der jeweiligen Vertiefung (Fachrichtung A, B oder C).

Die Bewertung erfolgt kriterienorientiert in Punkten, die anschliessend in Noten umgerechnet werden.

Was bedeutet kompetenzorientierte Prüfung konkret?

Seit 2017 wird die HRSE Berufsprüfung kompetenzorientiert durchgeführt. Das bedeutet: Die Prüfungskommission bewertet nicht, ob jemand Definitionen auswendig kennt, sondern ob Wissen in komplexen, praxisnahen Situationen angewendet werden kann. Wer auf Stichwortlisten lernt, wird Schwierigkeiten haben. Wer HR-Prozesse wirklich verstanden hat und im Berufsalltag anwenden kann, ist klar im Vorteil.

Prüfungsteil 1: Generalistenwissen Human Resources (schriftlich, 180 Minuten)

Prüfungsteil 1 ist für alle Fachrichtungen identisch. Er prüft das übergreifende HR-Fachwissen anhand unterschiedlicher Aufgabentypen: Single Choice, Multiple Choice, Zuordnungsfragen, Reihenfolgefragen und offene Fragen.

BYOD: Die schriftliche Prüfung wird IT-gestützt durchgeführt. Die Kandidierenden bringen ihr eigenes Gerät mit (Bring Your Own Device).

Schriftliche Hilfsmittel sind gemäss der offiziellen Hilfsmittelliste auf hrse.ch zugelassen (Open books). Elektronische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Geprüft werden die Kompetenzen aus dem Handlungsfeld Basis 1:

  • Human Resource Management (Rekrutierung, Personalentwicklung, Beurteilung)
  • Arbeitsrecht Schweiz (OR, ArG, ArGV) und Sozialpartnerschaft
  • Sozialversicherungen: AHV, IV, ALV, BVG, UVG, EOG, Quellensteuer
  • Gleichstellungsgesetz, Datenschutzgesetz, Ausländergesetz
  • Schweizerisches Bildungssystem
  • Volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Arbeitsmarkt
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Worauf achtet die Prüfungskommission in Prüfungsteil 1?

Die Antworten müssen nicht nur fachlich korrekt sein – sie müssen auch strukturiert und nachvollziehbar hergeleitet werden. Wer Zusammenhänge erkennt und erklären kann, schneidet besser ab als jemand, der isolierte Fakten korrekt wiedergibt.

Prüfungsteil 2: Fachlich fundierte Fallbearbeitung

Prüfungsteil 2 besteht aus zwei Prüfungspositionen. Beide prüfen fachrichtungsspezifische Kompetenzen. Für Fachrichtung B (Öffentliche Personalvermittlung und -beratung) sind das die Handlungsfelder VB 1 bis VB 4: Beratung und Vermittlung von Stellensuchenden, Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden, Arbeitsmarktliche Massnahmen und Hoheitliche Vollzugsaufgaben.

Prüfungsposition 2.1: Integrierte Fallstudie (schriftlich BYOD, 210 Minuten)

Die Kandidierenden bearbeiten eine vernetzte Fallstudie, die sich an den zentralen Prozessen der jeweiligen Fachrichtung orientiert. Die Fallstudie besteht aus verschiedenen Teilaufgaben, die im Verlauf der Prüfung verteilt werden. Für jede Fachrichtung wird eine eigene Fallstudie erstellt.

BYOD: Auch diese Prüfung wird IT-gestützt durchgeführt. Schriftliche Hilfsmittel gemäss Hilfsmittelliste zugelassen, elektronische Hilfsmittel nicht.

Was eine gute Fallstudienantwort ausmacht:

Problemidentifikation: Welche HR-relevanten Sachverhalte sind in der Situation vorhanden? Wer zu früh Lösungen vorschlägt, ohne die Ausgangslage vollständig zu erfassen, verliert Punkte.

Analyse und Begründung: Warum ist eine Massnahme sinnvoll? Welche rechtlichen, organisatorischen oder zwischenmenschlichen Faktoren spielen eine Rolle?

Massnahmen und Umsetzung: Was wird konkret vorgeschlagen? Massnahmen müssen realistisch, umsetzbar und auf den Schweizer Kontext zugeschnitten sein – für Fachrichtung B bedeutet das: AVIG-konform, praxisnah und auf die Situation der Stellensuchenden ausgerichtet.

Prüfungsposition 2.2: Präsentation und Fachgespräch (mündlich)

Diese Prüfungsposition wird von vielen Kandidierenden unterschätzt – sie ist aber ein vollwertiger Prüfungsteil mit eigener Note.

Ablauf:

  • 50 Minuten Vorbereitung: Die Kandidierenden erhalten eine Ausgangslage, analysieren diese, leiten einen Lösungsvorschlag ab und bereiten eine Präsentation für ein definiertes Zielpublikum vor (bei Fachrichtung B z.B. Stellensuchende oder Arbeitgebende)
  • 10 Minuten Präsentation: Die Kandidierenden halten ihre Präsentation vor den Expertinnen und Experten
  • 20 Minuten Fachgespräch: Anschliessend beantworten sie Fragen zum vorgestellten Lösungsansatz, zu alternativen Lösungsansätzen oder abweichenden Szenarien

Als Hilfsmittel stehen Flipchart-Blätter und Stifte zur Verfügung. Elektronische Präsentationsmittel wie PowerPoint oder Beamer sind nicht zugelassen.

Prüfungsteil 3: Professionelles Verhalten im Berufsalltag (mündlich)

Prüfungsteil 3 besteht aus zwei Prüfungspositionen. Keine Hilfsmittel zugelassen.

Prüfungsposition 3.1: Mini-Cases (mündlich, 30 Minuten)

Die Kandidierenden bearbeiten 4 Mini-Cases. Mini-Cases beschreiben komplexe Ereignisse und Situationen aus der Tätigkeit von HR-Fachleuten. Die Mini-Cases liegen schriftlich vor – die Kandidierenden ziehen sie einzeln und bearbeiten sie in der dafür vorgesehenen Zeit.

Die Aufgabe besteht darin, die dargestellte Situation zu analysieren, differenziert Stellung zu nehmen und geeignete Massnahmen abzuleiten. In dieser Prüfungsposition weisen die Kandidierenden nach, dass sie komplexe Situationen adäquat analysieren und Schlussfolgerungen auf das professionelle, rollengrechte Handeln ziehen können.

Die Mini-Cases beziehen sich auf die Kompetenzen der jeweiligen Fachrichtung sowie auf das Handlungsfeld Basis 3 (Information und Netzwerkpflege). Die Beurteilungskriterien sind in allen drei Fachrichtungen dieselben.

Prüfungsposition 3.2: Reflexion einer Gesprächssituation (mündlich, 40 Minuten)

Ablauf:

  • 20 Minuten Vorbereitung: Die Kandidierenden erhalten die Aufgabenstellung und betrachten eine Videosequenz, die eine Gesprächssituation zeigt. Sie analysieren die dargestellte Situation in Bezug auf die Beratungsleistung und machen sich Notizen
  • 20 Minuten Reflexion: Im Gespräch mit den Expertinnen und Experten reflektieren sie die betrachtete Gesprächssituation, zeigen die beobachteten Stärken und Schwächen in der Beratung auf und leiten geeignete Verbesserungsmassnahmen ab

In dieser Prüfungsposition weisen die Kandidierenden nach, dass sie Gesprächs- und Beratungsmethodik analysieren und Optimierungspotenzial ableiten können. Die Videos können für alle Fachrichtungen eingesetzt werden.

Übersicht: Alle Prüfungsteile auf einen Blick

PrüfungsteilArtZeitHilfsmittel
1 Generalistenwissen HRSchriftlich BYOD180 Min.Open books (keine Elektronik)
2.1 Integrierte FallstudieSchriftlich BYOD210 Min.Open books (keine Elektronik)
2.2 Präsentation / FachgesprächMündlich80 Min.Flipchart, Stifte
3.1 Mini-CasesMündlich30 Min.Keine
3.2 Reflexion GesprächssituationMündlich40 Min. Keine
Total 540 Min. 

Wie wird die HRSE Prüfung bewertet?

Die Prüfung ist bestanden, wenn:

  • die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt
  • die Note des Prüfungsteils 1 mindestens 4.0 beträgt
  • höchstens zwei Positionsnoten unter 4.0 liegen

Wer die Prüfung besteht, erhält die Information via Kandidatenportal. Wer nicht besteht, erhält den Entscheid per Briefpost A+.

Prüfungstermine 2026

Die aktuellen Prüfungstermine für die Berufsprüfung HR-Fachleute 2026 (Quelle: hrse.ch):

  • Anmeldefrist: 2. Februar – 22. März 2026
  • Integrierte Fallstudie (schriftlich BYOD): 10. September 2026, Winterthur
  • Generalistenwissen HR (schriftlich BYOD): 11. September 2026, Winterthur
  • Verschiebedatum schriftliche Prüfungen: 12. September 2026, Winterthur
  • Mündliche Prüfungen: 16. – 23. Oktober 2026 (inkl. Samstag), Fribourg
  • Versand Resultate: Ende Woche 47/2026
  • Schlussfeier: 27. November 2026
  • Prüfungsgebühr: CHF 1’500.-

FAQ

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Für die Erstanmeldung zur Berufsprüfung HR-Fachleute (Fachrichtung B) sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (bei ID Vor- und Rückseite)
  • Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung HR-Assistent/in HRSE
  • Arbeitszeugnisse oder -bestätigungen für den Nachweis von 4 Jahren
  • Berufspraxis, davon mindestens 2 Jahre qualifizierte HR-Praxis gemäss
  • Berufsbild Fachrichtung B
  • Lebenslauf
  • Falls vorhanden: Zulassungsentscheid Vorabklärung

Repetentinnen und Repetenten reichen lediglich eine Kopie des amtlichen Ausweises sowie die bisherigen Notenausweise ein.

Was gilt als qualifizierte HR-Praxis für Fachrichtung B?

Fachrichtung B richtet sich an Personen, die in öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) tätig sind oder waren. Die qualifizierte Praxis muss dem Berufsbild entsprechen: Beratung und Begleitung von Stellensuchenden auf Basis des AVIG, Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden, Durchführung arbeitsmarktlicher Massnahmen und Wahrnehmung hoheitlicher Vollzugsaufgaben.

Was hilft wirklich bei der Vorbereitung auf die HRSE Prüfung?

Die Hilfsmittelliste kennen und das eigene Gerät vorbereiten

Da die schriftlichen Prüfungen BYOD durchgeführt werden, müssen Kandidatinnen und Kandidaten ihr eigenes Gerät mitbringen und sicherstellen, dass es den technischen Anforderungen entspricht. Die offizielle Hilfsmittelliste auf hrse.ch gibt an, welche Unterlagen zugelassen sind. Wer seine digitalen Unterlagen gut strukturiert und schnell navigieren kann, hat einen klaren Zeitvorteil.

Frühere Prüfungsserien aktiv bearbeiten

Auf hrse.ch stehen schriftliche Prüfungsserien der letzten Jahre zum Download bereit – ohne Lösungen, aber als unverzichtbares Übungsmaterial. Diese sollten unter realen Bedingungen bearbeitet werden: Zeitlimit setzen, Hilfsmittel gemäss offizieller Liste einsetzen, Antworten anschliessend kritisch beurteilen.

AVIG und Schweizer Sozialversicherungsrecht vertiefen

Für Fachrichtung B ist das AVIG das zentrale Gesetz. AMM, Sanktionsprozesse, Beratungsprozesse, hoheitliche Vollzugsaufgaben – all das muss nicht nur theoretisch bekannt, sondern in komplexen Fallsituationen anwendbar sein. Wer in der Praxis bei einem RAV tätig ist, hat hier einen Vorteil. Wer sich auf die Prüfung vorbereitet ohne aktuelle RAV-Praxis, sollte dem AVIG-Kontext besonders viel Aufmerksamkeit widmen.

Mini-Cases und Präsentation laut üben

Die mündlichen Prüfungsteile sind schwieriger zu üben als schriftliche Aufgaben. Mini-Cases müssen laut bearbeitet werden – am besten mit einer Kollegin oder einem Kollegen als Gesprächspartner. Die Präsentation sollte mehrfach geübt werden: Struktur, Zeitmanagement und die Fähigkeit, im Fachgespräch auf unerwartete Fragen zu reagieren.

Videosequenzen systematisch analysieren

Die Reflexion von Beratungssequenzen (Prüfungsposition 3.2) ist eine Kompetenz, die geübt werden muss. Für Fachrichtung B bedeutet das konkret: Beratungsgespräche mit Stellensuchenden auf Stärken und Schwächen analysieren, Verbesserungsmassnahmen ableiten, Methodik benennen.

Realistische Vorbereitungszeit einplanen

Eine realistische Vorbereitungszeit liegt bei sechs bis zwölf Monaten. Die Anmeldefrist 2026 läuft bis 22. März – wer im Frühjahr 2026 angemeldet hat, hat bis September Zeit für die schriftlichen Prüfungen.

Abschluss und offizieller Titel

Alle erfolgreichen Absolvierenden erhalten den eidgenössischen Fachausweis HR-Fachfrau/HR-Fachmann. Wer Fachrichtung B absolviert, trägt den gesetzlich geschützten Titel:

HR-Fachfrau/HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis, Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung

Fazit

Fazit

Die HRSE Prüfung ist transparent aufgebaut und anspruchsvoll. Wer den Prüfungsablauf kennt, die BYOD-Anforderungen versteht, die Prüfungsserien aktiv übt und sich auf den Schweizer HR-Kontext konzentriert, ist gut vorbereitet. Der Unterschied zwischen bestandenen und nicht bestandenen Kandidierenden liegt selten am fehlenden Wissen – er liegt meist an der Struktur der Antworten und der Fähigkeit, unter Druck klar zu kommunizieren.

Für eine strukturierte, berufsbegleitende Vorbereitung bietet BetterStudy Online-Kurse zu den relevanten Themenbereichen der HRSE Prüfung Fachrichtung B – von AVIG und Sozialversicherungen bis hin zu Beratungsmethodik und Arbeitsmarkt Schweiz. Die Lerninhalte sind auf den Schweizer Kontext ausgerichtet und lassen sich flexibel ins Berufsleben integrieren.

Quellen: Wegleitung zur Prüfungsordnung HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Ausgabe 2023 – https://www.hrse.ch/download/pictures/a9/fu9ztrm2czjpgkelbh0ju65a2s39w5/wl_hr-fachleute_2023_de.pdf /

Prüfungsseite HRSE – https://www.hrse.ch/de/pruefungen/hr-fachleute

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